Sawt Falasteen - Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos

Börse
Euro STOXX 50 -0.43% 5425.17
DAX -0.35% 24275
Goldpreis -0.09% 3379.7 $
MDAX 0.05% 30966.62
SDAX -0.19% 16991.43
TecDAX 0.21% 3774.07
EUR/USD -0.3% 1.1673 $
Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos
Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Gericht: Tempolimit mit "Luftreinhaltung"-Schild gilt auch für Elektroautos

Ein Tempolimit mit einem "Luftreinhaltung"-Schild gilt einem Gerichtsurteil zufolge auch für Elektroautos. Wie das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm am Mittwoch mitteilte, lehnte es eine entsprechende Rechtsbeschwerde ab. Nach Ansicht des Gerichts war die Rechtslage eindeutig. Eine Ausnahme für Elektrofahrzeuge sei nicht vorgesehen.

Textgröße:

Hintergrund sind Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, die um ein Zusatzschild mit dem Hinweis "Luftreinhaltung" ergänzt werden. Das Zusatzschild wird in Nordrhein-Westfalen nur angeordnet, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis vorliegt, dass das Tempolimit der Luftreinhaltung dient.

R.Halabi--SF-PST