
-
Erleichterung bei deutschen Autobauern: US-Zölle werden ab 1. August gesenkt
-
Schweden will kleine modulare Atomreaktoren bauen
-
Deutschland Tour: Lipowitz als Wasserträger - Brennan siegt
-
Verdachtsfall-Einstufung: AfD legt Verfassungsbeschwerde ein
-
Spritpreise in Russland steigen nach ukrainischen Angriffen auf Raffinerien stark
-
Durch Waldbrände schon mehr als eine Million Hektar in der EU verbrannt
-
Drama über Frauen: "In die Sonne schauen" geht für Deutschland ins Oscar-Rennen
-
USA entsenden drei Kriegsschiffe vor die Küste Venezuelas
-
Bayern: Prozess gegen AfD-Landtagsabgeordneten Halemba beginnt im Januar
-
Bayer leiht Echeverri von Manchester City aus
-
Kajak-Vierer erreicht WM-Finale - Rückschlag für K4 der Frauen
-
Mehr Taten, weniger Worte: Kovacs Forderung an die BVB-Stars
-
"Wir warten nicht": Israels Armee rückt mit aller Kraft auf die Stadt Gaza vor
-
Nachfrage nach Kindertagesbetreuung bleibt hoch - Prien will Angebot ausbauen
-
EU-Kommission: US-Zölle auf Autos werden ab 1. August auf 15 Prozent gesenkt
-
Selenskyj erwartet Sicherheitsgarantien vor Putin-Treffen - Lawrow gegen europäische Truppen
-
Gericht in Nordrhein-Westfalen bestätigt Regeln zu Mindestabstand zwischen Wettbüros
-
Weiter hohe Zahl von Sexualdelikten an Minderjährigen - Dobrindt kündigt Maßnahmen an
-
Mutmaßlicher Drahtzieher von Nord-Stream-Sprengungen festgenommen
-
Justizministerin: Festnahme im Fall North Stream war "hochkomplexe Operation"
-
Nach 250 Jahren Forschung: Vier verschiedene Giraffenarten offiziell anerkannt
-
Ukrainer wegen mutmaßlicher Sabotage an Nord-Stream-Pipelines festgenommen
-
Olympia-Zukunft der Kombination entscheidet sich erst 2026
-
Ministerin Bas setzt Sozialstaatskommission ein - mehr Effizienz als Ziel
-
"Wir warten nicht": Israels Armee besetzt Außenbezirke der Stadt Gaza
-
Speicherung von IP-Adressen: Dobrindt kündigt baldige Kabinettseinigung an
-
Greenpeace: Zugfahren in Europa meist teurer als Fliegen
-
Studie: Steigende Touristenzahlen erhöhen Feinstaub-Belastung der Antarktis
-
DGB-Ausbildungsreport: Azubis zum großen Teil zufrieden
-
Gewerbesteuer-Einnahmen der Kommunen 2024 geringfügig gestiegen
-
"Das Kanu des Manitu": Mehr als eine Million Zuschauer binnen einer Woche
-
Strengere Regeln: RBB scheitert in Karlsruhe mit Beschwerde gegen neuen Staatsvertrag
-
Eberl: "Vielleicht leiht Stuttgart Woltemade an uns"
-
Miersch: SPD hat neue Kandidatin für Verfassungsgericht - hält Namen geheim
-
Eberl kritisiert Wanner: "Gehört Mut dazu"
-
Zoll-Abkommen mit den USA: EU-Kommission informiert über Abschlusserklärung
-
Nächster Abgang: Leverkusens Adli wechselt nach Bournemouth
-
Pkw-Dichte 2024 nochmals gestiegen: 590 Autos pro 1000 Einwohner
-
Studie: Immer mehr Wohnungslose haben einen Job
-
Studie: Immer mehr Wohnungslose sind haben einen Job
-
Über 16.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch - Zahlen bleiben anhaltend hoch
-
Musiala: "Kann mir und meinem Spiel treu bleiben"
-
Behörden: Ein Toter bei russischen Angriffen auf die Westukraine
-
RBB scheitert vor Bundesverfassungsgericht mit Beschwerde gegen Staatsvertrag
-
DFB-Frauen in Düsseldorf gegen Frankreich
-
Polizei: Bolsonaro wollte "politisches Asyl" in Argentinien
-
Greenpeace: Klimafreundliches Zugfahren in Europa meist teurer als Fliegen
-
Strand an der Nordsee: Betrunkene Autofahrerin fährt sich im Sand fest
-
Copa Sudamericana: Achtelfinale von Gewalt überschattet
-
Prien mahnt besseren Schutz junger Menschen vor sexueller Gewalt an

Gerichtsbeschluss: Zerrissenes Testament in Schließfach nicht gültig
Bei einem zerrissenen Testament ist davon auszugehen, dass der Erblasser es zu Lebzeiten widerrufen hat. Das gilt auch dann, wenn das Testament in einem Bankschließfach lag, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach Angaben vom Dienstag entschied. Eine Beschwerde des in dem Testament Begünstigten hatte keinen Erfolg.
Der Erblasser war verheiratet, hatte aber keine Kinder. Nach seinem Tod beantragte seine Witwe einen Erbschein gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Demnach waren die Witwe und die Mutter des Verstorbenen die Erbinnen. Zwei Monate später öffneten sie das Schließfach des Toten. Darin lag ein handschriftliches Testament.
Das Testament begünstigte jemand anderen, es war aber längs in der Mitte durchgerissen. Der Begünstigte beantragte beim Nachlassgericht, den schon erteilten Erbschein wieder einzuziehen. Dieses lehnte aber ab. Eine Beschwerde dagegen hatte nun auch vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg.
Der Erblasser habe das Testament vernichtet, indem er es zerriss, erklärte das Gericht. Der dort Begünstigte sei kein Erbe geworden. Das Gericht ging davon aus, dass der Erblasser das Testament selbst zerrissen habe und es nicht durch andere äußere Einflüsse kaputt ging. Dafür spreche, dass das Papier nicht ganz gerade getrennt worden sei.
Zu dem Schließfach habe nur der inzwischen Verstorbene Zugang gehabt. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass das Testament beim Öffnen oder Schließen des Schließfachs aus Versehen von einem Dritten zerrissen worden sei.
Zwar konnte das Gericht nicht nachvollziehen, warum der Erblasser das zerrissene Testament in dem Schließfach aufbewahrte. Das allein genügte aber nicht. Das Schließfach sei von dem Verstorbenen zu Lebzeiten 31 Mal geöffnet worden, und er habe es offensichtlich nicht ausschließlich zur Aufbewahrung eines ungültigen Testaments angemietet. Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden.
K.Hassan--SF-PST