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Acht Jahre Haft für tödliche Stiche in Genitalien in Rheinland-Pfalz
Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz hat einen 45-Jährigen wegen tödlicher Stiche in die Genitalien eines Manns zu acht Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juli seinen 74-jährigen Nachbarn attackiert hatte.
Grund dafür war, dass er ihm vorwarf, ein Verhältnis mit seiner Lebensgefährtin zu haben. Mit einem Messer stach er vor allem auf die Genitalien des Opfers ein. Ein Stich traf die große Beinvene, wodurch der Mann verblutete.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Fall ursprünglich als Mord an. Das Landgericht stufte ihn jedoch schon zu Beginn als wahrscheinliche Körperverletzung mit Todesfolge ein.
Die Kammer hatte Zweifel am Tötungsvorsatz. Da sich der Angeklagte nach der Tat um die Rettung des Opfers bemühte, gingen die Richter davon aus, dass er nur Verletzungen im Genitalbereich beabsichtigte.
U.Shaheen--SF-PST