-
Trotz KI-Skepsis bei Investoren: Tech-Gigant Samsung meldet Rekord-Quartalsgewinn
-
EU-Spitzen zu Gipfeltreffen in Kanada
-
Rotes Kreuz eröffnet größtes Bevölkerungsschutzzentrum Deutschlands
-
Merz besucht Südkorea - Halbleiter und Abhängigkeit von China auf der Agenda
-
Konstituierende Sitzung von neu gewähltem Abgeordnetenhaus in Berlin
-
Keine Änderung bei Euro-Leitzinsen erwartet - EZB-Fokus auf Frankreichs Schuldenkrise
-
Nach Flucht in USA: Bolsonaro bezeichnet sich als "gewählten" Präsidenten Brasiliens
-
Nach Flucht in USA: Bolsonaro bezeichnet sich als "echten Präsidenten" Brasiliens
-
Tapsoba leitet Comeback ein: Bayer wendet Pokal-Blamage ab
-
Kompany wieder zu Hause, der FC Bayern im Achtelfinale
-
Vor Kongresswahlen: US-Notenbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
السكتة الدماغية: علامات مبكرة تجعل التدخل السريع ضرورة
-
Bericht über Namenstrick: Trump fordert Ausschluss zweier Senatskandidaten in Alaska
-
شركتان صينيتان تنهيان رعاية مبابي بعد مقطع عن ماو تسي تونغ
-
Nach Hirnhautreizung: Kompany aus Klinik entlassen
-
Champions League: Nächster Dämpfer für Bayern-Frauen
-
موقع سهيلة الأثري يعيد قراءة تاريخ الاستقرار البشري في حتا
-
اعتماد 7 يناير يوم زايد المؤسس مناسبة وطنية سنوية في الإمارات
-
US-Notenbank Fed will weniger oft über Leitzins entscheiden
-
Lange Überzahl: Undav erlöst Stuttgart in Paderborn spät
-
Schalke 04 scheitert bei Dynamo Dresden
-
FC Bayern zunächst ohne Kane
-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
انطلاق التصفيات النهائية لفئة الجاليات في تحدي القراءة العربي
-
"New York Times": US-Demokraten führen Alaskas Wähler mit Namenstrick in die Irre
-
Struff gewinnt deutsches Duell - und fordert Djokovic
-
تركيزات قياسية لغازات الاحتباس الحراري في الغلاف الجوي خلال 2025
-
Explosion in Mehrfamilienhaus in Regensburg: Mehrere Verletzte und Vermisste
-
Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten
-
Nach Israel-Wahl: Keine Mehrheit in Sicht - Likud wirft arabischen Parteien Betrug vor
-
شباب من أجل الاستدامة تفتح التسجيل لبرامج 2027 في عامها العاشر
-
Mindestens 68 Tote bei Zugunglück in Spanien – Ursache wohl menschliches Versagen
-
منصور بن زايد: يوم زايد المؤسس يجدد الاعتزاز بإرث الوالد المؤسس
-
محمد بن راشد: يوم زايد المؤسس احتفاء بالوحدة وباني نهضة الإمارات
-
غرف دبي ودي إتش إل تتعاونان لدعم توسع الشركات في الأسواق العالمية
-
Mutmaßliche Saboteure aus Belarus festgenommen: Brandanschläge in Bayern geplant
-
وكيل ذكاء اصطناعي يرصد أربع ثغرات في برمجيات منشآت الاندماج النووي
-
Juristische Debatte über Nichtwählbarkeit von Le Pen flammt auf
-
خالد بن محمد ومارك كارني يبحثان توسيع الشراكة الإماراتية الكندية
-
CDU-Vize Prien drängt zu Eile in Präsidenten-Frage - Klärung bis 9. November
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
كيف تستخدم البنوك المركزية أدواتها عند تراجع العملات؟
-
Gefängnismitarbeiter in NRW nach Verkauf von Handys an Häftlinge in Untersuchungshaft
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien in die USA ab
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Brandenburg: Kind in Wildpark von Wolf attackiert und schwer verletzt
-
Putin umwirbt afrikanische Staaten bei Gipfel in Moskau
-
الدولار يستقر فوق 56 جنيهاً في البنوك المصرية الأربعاء
-
Israel: Arabische Listen legen nach Auszählung von 85 Prozent der Stimmen weiter zu
-
النفط يصعد أكثر من 1% والأسواق تترقب بيانات المخزونات الأميركية
Gericht: Pferdebesitzer muss Tierarztrechnung auch bei Unzufriedenheit begleichen
Ein Pferdebesitzer aus Bayern muss die Rechnung für die Behandlung seiner Tiere bezahlen, auch wenn er mit dieser nicht zufrieden war. Das entschied das Amtsgericht München, wie es am Montag mitteilte. Geklagt hatte eine Tierärztin aus Franken, die im März 2022 die Pferde "Monty" und "Striezi" wegen akuter Lahmheiten behandelt hatte.
Der Besitzer aus München verweigerte anschließend die Zahlung der Rechnung über 1741,97 Euro mit der Begründung einer falschen Diagnose und Behandlung. Bei den Pferden habe kein Fesselträgerschaden bestanden, sondern lediglich eine leichte Flüssigkeitsansammlung um die Sehne im Sinn eines Überlastungsschadens, argumentierte er.
Das Amtsgericht München gab der Ärztin im November Recht. Bei dem vorliegenden tierärztlichen Behandlungsvertrag sei nicht ein Behandlungs- oder Heilerfolg, sondern die Leistung der medizinischen Behandlung, also eine Dienstleistung, geschuldet, hieß es zur Begründung.
Zudem habe die Beweisaufnahme ergeben, dass es sich nicht um einen Behandlungsfehler handelte. Vielmehr habe ein Sachverständiger anhand der Befunde festgestellt, dass bei "Monty" und "Striezi" tatsächlich behandlungsbedürftige Schäden von Fesselträgerstrukturen vorlagen.
A.AlHaj--SF-PST