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Tötung von beliebtem Obdachlosen: Jugendlicher in Bayern verurteilt
Im Prozess um die Tötung eines seit einer Fernsehdokumentation als Deutschlands beliebtester Obdachloser geltenden Wohnsitzlosen hat das Landgericht im bayerischen Kempten einen Jugendlichen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Der zur Tatzeit im Mai vergangenen Jahres 17 Jahre alte Angeklagte sei deshalb zu sechs Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt worden, teilte das Gericht am Mittwoch zu dem nicht öffentlich geführten Verfahren mit. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der Fall sorgte auch wegen der Bekanntheit und Beliebtheit des Tatopfers für Aufsehen weit über das Allgäu hinaus. Der 53 Jahre alte Mann war, als er noch in Berlin auf der Straße lebte, Teil der Dokumentation "Ein Leben auf der Straße" des Fernsehsenders RTL und galt seitdem in Medien als Deutschlands beliebtester Obdachloser.
Die Staatsanwaltschaft forderte laut Gericht bei einer möglichen Höchststrafe von zehn Jahren Jugendstrafe acht Jahre, die Verteidigung fünf Jahre. Anklage und Verteidigung werteten beide die Attacke wie später das Gericht als Körperverletzung mit Todesfolge.
Ursprünglich war die Tat als Mord angeklagt worden. Mit verurteilt wurde ein Angriff des Jugendlichen auf Polizisten bei seiner Festnahme, ins Strafmaß mit aufgenommen wurde zudem eine frühere Verurteilung. Da Anklage und Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil direkt rechtskräftig.
Dem Urteil zufolge war der Jugendliche am Tattag vor einer Bankfiliale auf sein späteres Opfer getroffen. Zunächst habe es einen verbalen Streit gegeben, der in eine körperliche Auseinandersetzung übergangen sei.
Als der Obdachlose sich mit einem Gehstock wehren wollte, habe der Angreifer ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Hierdurch sei der 53-Jährige gestürzt und mit dem Kopf gegen die Tür der Bankfiliale gestoßen.
Eine wichtige Rolle bei der Urteilsfindung spielte ein Gutachten. Demnach erlitt der Obdachlose durch die Gewalteinwirkung auf den Kopf eine schwere Hirnverletzung, die später zum Tod führte. Der Jugendliche habe die Attacke eingestellt, als noch keine erheblichen Verletzungen wahrnehmbar waren, erklärte das Gericht.
Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Jugendliche den Tod des Opfers herbeiführen wollte. Er habe aber aufgrund seiner Attacken vorhersehen können, dass der Mann sterben könne. Der Wohnsitzlose hatte die Attacke zunächst noch selbst angezeigt. Später wurde er dann bewusstlos und starb trotz einer Operation.
O.Salim--SF-PST