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Gericht: Bank muss nach Betrug mit Freigabe per App keinen Schadenersatz zahlen
Nach einem Betrug mit Hilfe von Telefon und App, bei dem knapp 7900 Euro gestohlen wurden, bekommt das Opfer keinen Schadenersatz von der Bank. Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Braunschweig begründete das nach Angaben vom Dienstag damit, dass die Bankkundin mehrere Vorgänge mit dem Push-TAN-Verfahren freigegeben hatte. Zuvor war sie von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Bank angerufen worden.
Er sagte, dass versucht worden sei, unberechtigt eine Kreditkarte anzumelden. Die Zahlung müsse per App gelöscht werden. Die Kundin folgte den Anweisungen des Betrügers und gab vier Vorgänge frei. Der Mann sagte ihr, dass ihr Konto zur Sicherheit gesperrt werde, sie aber weiter mit ihrer EC-Karte zahlen könne. Mit einer neu registrierten Kreditkarte wurden dann knapp 7900 Euro von ihrem Konto abgebucht.
Die Bank wollte dafür nicht aufkommen, weil die Kundin grob fahrlässig gehandelt habe. So sah es auch das Landgericht Göttingen, an das sich die Frau daraufhin wandte. Es wies ihre Klage im Mai 2023 ab. Aus den Sicherheitshinweisen der Bank werde eindeutig klar, dass Bankmitarbeiter am Telefon niemals dazu aufforderten, eine TAN zu nennen oder einen Auftrag per App freizugeben.
Die Kundin legte Berufung beim Oberlandesgericht ein. Auch dort hatte sie aber keinen Erfolg. Sie habe gegen die Pflicht verstoßen, die Verwendung des Push-TAN-Verfahrens vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, erklärte das Gericht.
Es habe mehrere Gründe gegeben, am Anruf des vermeintlichen Bankmitarbeiters zu zweifeln. So sei die Frau schon zuvor angerufen worden und habe diesen Anruf auch mit Hilfe der Bank nicht aufklären können. Die Behauptungen des Betrügers am Telefon beim zweiten Anruf hätten außerdem ihr Misstrauen wecken müssen.
Das Gericht wies die Klägerin per Beschluss auf seine Beurteilung hin, woraufhin sie die Berufung zurücknahm. Das Urteil aus Göttingen wurde bestätigt.
G.AbuHamad--SF-PST