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Bewährungsstrafe für hessische Kommunalpolitikerin wegen Wahlfälschung
Das Amtsgericht im hessischen Groß-Gerau hat eine Kommunalpolitikerin wegen Wahlfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie darüber hinaus wegen Urkundenfälschung, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die Kandidatin zur hessischen Kommunalwahl 2021 verschiedenen Wahlberechtigten angeboten hatte, für sie die Briefwahlunterlagen bei der Stadt Rüsselsheim zu beantragen und abzuholen.
In ihrem Wahlkampf erhielt sie so zahlreiche Unterschriften von Wahlberechtigten auf den entsprechenden Vollmachtsurkunden. Diese füllte sie teils eigenmächtig mit den Daten der Wahlberechtigten aus, ohne dass diese davon wussten oder das erlaubt hätten, und fälschte die Unterschriften der Wahlberechtigten. In einigen Fällen fälschte sie auch die Unterschrift der Wahlberechtigten auf den jeweiligen Wahlscheinen, um unbefugt zu wählen.
T.Samara--SF-PST