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Coronahilfen für Scheinfirmen: Haftstrafen gegen zwei Angeklagte in Bochum
Wegen der Beihilfe zum Betrug mit Coronahilfen und gefälschter Unterlagen ist ein 45-Jähriger in Bochum zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt verhängte außerdem am Montag gegen seinen 35 Jahre alten Komplizen eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, wie eine Sprecherin am Dienstag sagte. Er wurde der Geldwäsche schuldig gesprochen.
Laut Anklage soll der 45-Jährige auf die Namen von zwei anderen Männern Scheingewerbe eingerichtet und im Jahr 2021 Coronasubventionen beantragt haben. Dabei sollen falsche Angaben gemacht worden sein. Ein Teil des erhaltenen Gelds soll auf das Konto des 35-Jährigen gegangen sein, der es teils weitergegeben und teils behalten haben soll.
Bei ihm wurden mehr als 380.000 Euro eingezogen, bei dem 45-Jährigen 72.000 Euro. Von den beiden Männern, auf deren Namen die Scheingewerbe eingetragen wurden, starb einer inzwischen. Der andere Mann wird gesondert verfolgt.
Der Haftbefehl gegen den 45-Jährigen wurde aufrecht erhalten, wie die Sprecherin weiter sagte. Der Haftbefehl gegen seinen Komplizen ist außer Vollzug gesetzt. Das Urteil gegen beide ist noch nicht rechtskräftig, sie können noch dagegen vorgehen.
F.AbuZaid--SF-PST