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Bundesgerichtshof verhandelt über Teilung der Maklerprovision beim Immobilienverkauf
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (09.00 und 10.00 Uhr) in zwei Fällen zur Aufteilung des Maklerlohns beim Verkauf von Immobilien. (Az. I ZR 32/24 und I ZR 138/24) Laut Gesetz ist bei Wohnungen und Einfamilienhäusern die Maklerprovision hälftig zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen, wenn der Makler für beide tätig wird. Im ersten Fall will der BGH klären, ob ein Haus noch als "Einfamilienhaus" gilt, wenn es über einen Anbau mit Büro und Garage verfügt.
Strittig ist zudem, ob die hälftige Teilung auch dann greift, wenn der Auftrag zum Verkauf nicht vom Eigentümer, sondern von dessen Ehefrau kam. Im zweiten Fall geht es um die Frage, ob der Maklerlohn in voller Höhe den Käufern aufgebürdet werden kann, wenn im Gegenzug die Verkäuferin den Kaufpreis entsprechend reduziert hat.
H.Jarrar--SF-PST