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22-Jähriger in Nordrhein-Westfalen soll nach Tötung von Obdachlosem in Psychiatrie
Nach der Tötung eines Obdachlosen am Bochumer Hauptbahnhof ist ein 22-Jähriger dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht Bochum stellte fest, dass der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung bei der Tatbegehung schuldunfähig war, wie eine Sprecherin am Mittwoch sagte. Nach einem Gutachten sei der Mann auch künftig für die Allgemeinheit gefährlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte weckte laut Anklage den schlafenden Obdachlosen im Juli am Bochumer Hauptbahnhof lautstark. Unmittelbar darauf trat trat er ihm mit dem Fuß gegen den Körper. Außerdem schlug er dem Obdachlosen zwölfmal mit der Faust auf den Kopf.
Bereits beim achten Schlag soll der Geschädigte bewusstlos geworden sein. Der obdachlose Mann sei rund zehn Minuten später aufgefunden und in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Dort starb er wenig später an einem Schädel-Hirn-Trauma und einem Hirnödem.
Der Sprecherin zufolge trug sich die Tat nach den Feststellungen der zuständigen Strafkammer wie angeklagt zu. Rechtlich bewertete die Kammer die Tat als Mord aus Heimtücke, ging aber nicht von niedrigen Beweggründen aus.
C.AbuSway--SF-PST