-
"Star Trek"- und "X-Men"-Star Patrick Stewart gestorben
-
مقلب في متجر ينتهي بانهيار عامل بقالة.. وموجة تعاطف تنقلب ضد صناع المحتوى
-
ريال مدريد أمام جدول مزدحم بعد الكلاسيكو
-
Handball: Flensburg erobert Tabellenführung zurück
-
اعتداءات على مزارعي الزيتون: الاحتلال يواصل حربه على الزيتون
-
Zverev krönt sich zur Nummer eins der Tenniswelt
-
Champions League: Füchse gewinnen zum Gruppenabschluss
-
منظمة الصحة العالمية توثق 9072 قتيلًا ومصابًا في اليمن منذ أغسطس
-
مقتل فلسطينيين في غزة مع تواصل غارات الاحتلال وقصفه المدفعي وإطلاق النار
-
الإمارات تشدد على تغليب الحوار والحلول السياسية لاحتواء توترات المنطقة
-
مغادرة لاغارد المبكرة تفتح سباق خلافة البنك المركزي الأوروبي
-
عون ينفي إحراز تقدم وبري يحذر من إنهاء مهمة «يونيفيل»
-
هجوم أوكراني واسع بالمسيّرات تزامن مع وجود عشرات القادة الأفارقة في موسكو
-
Lagarde tritt im Februar als EZB-Chefin zurück - rechtzeitig zur Frankreich-Wahl
-
Medien: Ranghöchster Stratege der US-Armee überraschend entlassen
-
"Angst"-Eingeständnis von Eralp wird neue Belastungsprobe für Rot-Grün-Rot in Berlin
-
Doppel-Kandidat in Alaska: Trump könnte Kongresswahl-Ergebnis in Frage stellen
-
Nach Hausexplosion in Regensburg: Ermittler finden zwei Leichen in Ruine
-
Nachermittlungen zu Kreditkartenbetrug: Neun Menschen aus Untersuchungshaft entlassen
-
BVB hofft auf Karetsas-Comeback gegen Bayern
-
Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz
-
Kanada und EU wollen Beziehungen auf "höchstmögliche Ebene" heben
-
Mehr als viereinhalb Jahre Haft für IS-Mitglied in Thüringen
-
"Augsburger Allgemeine": Audi-Aufsichtsrat tagt zu Döllner-Auftritt mit Trump
-
Tödliches Zugunglück in Spanien: Fassungslosigkeit und viele Fragen
-
Lagarde-Rücktritt: EZB-Chefin will sich künftig nicht nur zur Geldpolitik äußern
-
Social-Media-Verbot: EU-Kommission bremst nationale Alleingänge aus
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf ukrainischen Bahnhof
-
Nach "Spiegel"-Bericht: Linken-Spitze zeigt sich solidarisch mit Eralp
-
Unbekannte verursachen halbe Million Euro Schaden durch Betrug bei Goldankauf
-
Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert
-
Nach Hausexplosion in Regensburg Leiche in Trümmern gefunden
-
Staatsanwaltschaft plädiert auf lebenslänglich im Fall Fabian aus Güstrow
-
Von der Leyen will Beziehung zu Kanada auf "höchstmögliche Ebene" heben
-
In Hollywood erfolgreiche deutsche Schauspielerin Elke Sommer ist tot
-
China: Zentralkomitee der KP verschärft Regeln zur internen Disziplin
-
Kritik an Linnemanns Äußerungen zu Pflege-Kürzung - Arbeitgeber loben "Klartext"
-
Anschlag bei Paris: Täter bekennt sich zu rassistischem Motiv
-
"Angst"-Debatte um Eralp wird neue Belastungsprobe für Rot-Grün-Rot in Berlin
-
Steinmeier-Nachfolge: Frei rechnet mit Entscheidungen "in den nächsten Tagen"
-
Fassungslosikeit und viele Fragen nach tödlichem Zugunglück in Spanien
-
Deutsche Regas plant wieder zweites LNG-Schiff für Importterminal vor Rügen
-
Mann bei Fällarbeiten auf bayerischem Truppenübungsplatz von Ast erschlagen
-
Gladbach-Lazarett lichtet sich - Hoffnung bei Kleindienst
-
Israelische Regierung dringt auf Vorgehen gegen israelisch-arabische Parteien
-
US-Wirtschaft zieht im dritten Quartal um 3,4 Prozent an
-
Rolle rückwärts bei den Löwen: Gensheimer wieder Sportchef
-
Geplante "GenZ"-Proteste: Anhaltende Kritik an Initiative und Sorge vor Gewalt
-
Grönland eröffnet dritten Zivilflughafen - Landebahn geeignet für größere Flugzeuge
-
Deutschland und Südkorea bauen politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit aus
Zehn Jahre Haft für Mann wegen Tötung von Nebenbuhler auf offener Straße in Berlin
Wegen der Tötung des neuen Freunds seiner Expartnerin auf offener Straße ist ein 40-jähriger Mann vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Die Kammer sah es am Montag als erwiesen an, dass der Angeklagte seinem Nebenbuhler im Bezirk Neukölln mit einem Teppichmesser eine 21 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals zugefügt hatte, wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat am Montag sagte.
Die Tat ereignete sich am Abend des 9. Augusts 2024. Wenige Tage zuvor sei das spätere Opfer in die Wohnung der Exfreundin des Angeklagten gezogen, sagte Dobrikat in der Urteilsbegründung. Dies habe der Angeklagte mitbekommen, weil seine Eltern im selben Haus im Erdgeschoss wohnten und er diese oft besucht habe.
Dort habe er sich auch am Tattag aufgehalten, sagte der Richter. Als der Angeklagte gesehen habe, dass der neue Freund seiner Expartnerin das Haus verlassen habe, um einkaufen zu gehen, sei er dem 34-Jährigen gefolgt und habe ihn provoziert. Während der lautstarken Auseinandersetzung auf dem Gehweg habe der Angeklagte schließlich das Teppichmesser gezogen und dem Opfer einen bis zu drei Zentimeter tiefen Schnitt vom Ohr bis zum Brustbein versetzt.
Dabei habe er die linke Halsvene durchtrennt, so dass das Opfer sofort stark geblutet habe, sagte Dobrikat. Obwohl die alarmierte Polizei Ersthilfe leistete und der Mann ins Krankenhaus gebracht wurde, starb er drei Tage später wegen des hohen Blutverlusts an multiplem Organversagen.
Die Mordmerkmale der Heimtücke oder der niedrigen Beweggründe seien nicht mit Sicherheit feststellbar gewesen, sagte der Richter. Weder sei bewiesen, dass der Angeklagte planvoll gehandelt, noch dass er den Mann aus übersteigerter Eifersucht getötet habe. Er habe selbst angegeben, dass ihm die Beziehung nicht so wichtig gewesen sei, was könne nicht zweifelsfrei widerlegt werden könne, sagte Dobrikat. Der Angeklagte sei deshalb wegen Totschlags, nicht wegen Mordes verurteilt worden.
Die Kammer gehe aber davon aus, dass der Angeklagte sauer gewesen und mit der Situation, dass seine Exfreundin einen neuen Partner hatte, nicht klar gekommen sei, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe deshalb die Situation heraufbeschworen und sein Opfer provoziert.
Zu seinen Gunsten sei gewertet worden, dass er offenbar spontan gehandelt habe und selbst nach der Tat erschüttert gewesen sei. Er habe sich selbst bei der Polizei gestellt und später den Angehörigen des Opfers einen Brief geschrieben, sagte Dobrikat.
Allerdings sei die Kammer überzeugt, dass es sich nicht um Notwehr gehandelt habe. Die Angaben des Angeklagten, dass das Opfer ihm hinterhergelaufen sei und ihn provoziert sowie geschlagen habe, sei nicht plausibel - ebenso wenig wie die Aussage, der Angeklagte sei nur deshalb nach draußen gegangen, um für seinen Kanarienvogel Stöckchen zu sammeln, bei Regen und ohne Schirm.
Die Verteidigung des Angeklagten hatte unter Verweis auf die angebliche Notwehr auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen ein Strafmaß von zehn Jahren beantragt. Dem folgte das Gericht.
M.AbuKhalil--SF-PST