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Amtsgericht Hannover verhängt Geldstrafen für Beleidigung von Scholz und Baerbock
Wegen Beleidigung von Personen des politischen Lebens hat das Amtsgericht Hannover einen Mann sowie eine Frau zu Geldstrafen verurteilt. Ein 70-Jähriger soll nach Angaben des Gerichts vom Freitag unter anderem deshalb 1650 Euro bezahlen, weil er Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in einem sozialen Netzwerk einen "korrupten Drecksack" nannte und dazu aufrief, ihn "mit Knüppeln durch die Stadt" zu treiben. Darin sah das Gericht eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten.
Eine 28-Jährige verurteilte das Amtsgericht in einem separaten Verfahren zur Zahlung einer Strafe von 600 Euro. Die Frau hatte nach seinen Angaben unter anderem ein kurzes Video veröffentlicht, in dem Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) per Schriftzug als "Terroristin" bezeichnet wurde.
Der 70-Jährige beleidigte demnach zudem Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die 28-Jährige unter anderem auch mehrere ausländische Politiker wie US-Präsident Joe Biden und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Die Urteile ergingen nach Gerichtsangaben bereits im November und Dezember. Sie sind nicht rechtskräftig, weil Rechtsmittel eingelegt wurden.
In Deutschland wird seit geraumer Zeit über eine Verrohung der politischen Klimas und zunehmende Angriffe auf Politiker und Amtsträger debattiert. Im Rahmen der Strafverfolgung von Beleidigungsdelikten sind Politikerinnen und Politiker zusätzlich durch einen eigenen Paragrafen geschützt, sofern sich die Attacken öffentlich ereignen und auf ihre politische Tätigkeit beziehen.
Die Strafverfolgung erfolgt jeweils nur mit Einwilligung der betroffenen Institution, etwa eines Parlaments oder eines Ministeriums. Nach Angaben des Amtsgerichts verzichtete das Bundeskanzleramt im Fall des aus Langenhagen stammenden Manns auf eine Strafanzeige, widersprach der Strafverfolgung aber nicht. Baerbock stellte demnach Strafantrag gegen die Frau aus Hannover.
F.Qawasmeh--SF-PST