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Kabinett stimmt für höhere Strafen bei Geldautomatensprengungen
Geldautomatensprengungen sollen in Deutschland künftig härter bestraft werden. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch für eine entsprechende Änderung des Sprengstoffgesetzes, die Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren bis maximal 15 Jahren vorsieht, wie das Bundesinnen- und Justizministerium mitteilten. Der maximale Strafrahmen soll demnach gelten, wenn durch die Tat "eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht" wird.
Bisher liegt nach Paragraf 308 des Strafgesetzbuches das Mindeststrafmaß für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion bei einem Jahr. Damit werde das "spezifische Unrecht zur Begehung von Diebstahlstaten mittels Sprengstoffexplosionen nicht hinreichend" abgebildet, heißt es in dem Gesetzentwurf.
"Wer mit Sprengstoffen Geldautomaten in die Luft jagt oder andere hochgefährliche Taten verübt, riskiert das Leben von völlig unbeteiligten Menschen", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). "Wir haben es hier mit skrupellosen Tätergruppierungen zu tun."
Justizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte: "Wer Geldautomaten in die Luft sprengt, muss hart bestraft werden. Denn solche Taten bringen Menschenleben in Gefahr und verbreiten Angst und Schrecken."
Mit der Gesetzesverschärfung soll der Kampf gegen die organisierte Kriminalität in diesem Bereich gestärkt werden. In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Geldautomatensprengungen begangen, die Zahl stieg laut Bundesregierung etwa von 2021 auf 2022 um 26,5 Prozent an. 2022 lagen demnach die Gesamtschäden in der Finanz- und Versicherungswirtschaft durch die Taten "im deutlich dreistelligen Millionenbereich" - trotz verschärfter Sicherungsmaßnahmen.
Das Gesetz sieht außerdem mehr Befugnisse für die Ermittlungsbehörden vor. Bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz soll künftig die Telekommunikationsüberwachung angeordnet werden können. Auch soll mit dem neuen Gesetz für bestimmte Straftaten bereits der Versuch geahndet werden können. Zudem sollen Strafvorschriften für das Lagern explosionsgefährlicher Stoffe auf den gewerblichen Bereich ausgeweitet werden.
Trotz der Strafverschärfungen sieht Innenministerin Faeser aber die Banken "in der Pflicht, weiterhin effektive Präventionsmaßnahmen gegen Geldautomatensprengungen zu treffen." Dazu gehörten "eine weiter verstärkte Videoüberwachung, Einfärbesysteme an Banknoten und die Reduktion von Bargeldbeständen an den Standorten."
Z.AlNajjar--SF-PST