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Auf Laub ausgerutscht: Frau scheitert in München mit Klage auf Entschädigung
Nach einem Ausrutscher auf herbstlichem Laub an einem U-Bahnhof in München ist eine Frau mit ihrer Klage auf Entschädigung gescheitert. Das Landgericht München I wies die Zivilklage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz am Freitag ab, wie es am Montag mitteilte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Betreiber der U-Bahnhöfe nicht verpflichtet seien, die Zugänge jederzeit komplett laubfrei zu halten.
Die Klägerin rutschte den Angaben zufolge auf einer Platte aus, die zu einer Rolltreppe in Richtung U-Bahnhof Arabellapark in München führte. Dabei verletzte sie sich am rechten Bein. Die Frau forderte Schmerzensgeld und Schadenersatz von der Münchner Verkehrsgesellschaft und den Stadtwerken.
Die Klägerin schilderte, der Zutritt zur Rolltreppe sei am Morgen des Unfalls sehr stark vonLaub bedeckt gewesen. Sie habe dem rutschigen Herbstlaub nicht ausweichen können, um auf die Rolltreppe zu gelangen. Die Klägerin argumentierte, dass die Reinigung der Zugänge der U-Bahnhöfe gerade bei schwierigen Wetter- und Saisonbedingungen nicht ausreichend gewesen sei.
Dies sahen die Verkehrsgesellschaft und die Stadtwerke laut Gericht anders. Es sei vielmehr ausreichend, dass die Bahnhöfe zweimal täglich kontrolliert und gereinigt würden. Vor allem sei ihnen nicht zumutbar, alle 96 U-Bahnhöfe im Münchner Stadtgebiet zeitgleich zu überprüfen. Der betroffene U-Bahnhof Arabellapark sei zuletzt am Abend des Vortags kontrolliert worden.
Das Gericht entschied, dass es ausreichend sei, dass die Bahnhöfe zweimal täglich kontrolliert und gereinigt würden. Demnach muss "ein zur Verkehrssicherung Verpflichteter nicht alle denkbaren Maßnahmen ergreifen", sondern nur solche, die ein umsichtiger und vernünftiger Mensch für notwendig halten würde. Besondere Witterungsbedingungen, die eine weitergehende Kontrolle oder Reinigung erfordert hätten, hätten am Unfalltag nicht vorgelegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
S.AbuJamous--SF-PST