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Lebenslange Haft für 52-Jährige in München wegen Mordes an Bekanntem von Familie
Wegen der Ermordung eines alten Bekannten ihrer Familie aus Angst um ihre Ehe hat das Landgericht München I eine 52-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte, wertete das Gericht die Tat vom Januar 2023 als Mord aus Heimtücke. Havva S. wurde als voll schuldfähig eingestuft. Eine besondere Schwere der Schuld sah das Gericht nicht.
Laut Gericht hatte die Frau im Beisein ihres Ehemanns und einer ihrer Töchter das Opfer Halil O. zufällig beim Einkaufen getroffen. Im Gespräch erwähnte O. einen gemeinsamen Bekannten, mit dem er noch in Kontakt stehe. S. befürchtete daraufhin, O. könnte ihrem Mann die Telefonnummer des Bekannten geben, dem sie einen früheren schlechten Einfluss aus ihren Mann unterstellte.
Nach ihrer Vorstellung wollte der Bekannte ihre Ehe zerstören. Demnach ging sie davon aus, dass er mit ihrem Mann vor mehr als 15 Jahren regelmäßig Alkohol getrunken habe. Ihr Mann habe sich ihr gegenüber nach gemeinsamen Abenden aggressiv und gewalttätig verhalten. Die Frau suchte O. daher zu Hause auf und forderte von ihm, die Telefonnummer des Bekannten nicht ihrem Mann zu geben.
Als O. dies ablehnte, brachte S. ihm mit einem mitgebrachten Küchenmesser mehr als hundert Schnittverletzungen bei. Das schwerbehinderte Opfer war nicht in der Lage, sich dagegen zu wehren. Um seine Schreie zu dämpfen, drückte ihm S. zudem ein Kissen ins Gesicht. O. starb binnen Minuten infolge massiven Blutverlusts.
S. verließ anschließend die Wohnung, entsorgte das blutgetränkte Kissen an einem nahen See und legte das Küchenmesser bei sich zu Hause in die Spülmaschine. Erst ein knappes halbes Jahr später wurde sie aufgrund von DNA-Untersuchungen als Täterin in Betracht gezogen. Sie gestand die Tat, berief sich zugleich hinsichtlich ihres Vorgehens jedoch auf eine Gedächtnislücke.
Das Landgericht befand in seinem Urteil unter anderem, die Frau habe O. subjektiv zu einem Feindbild stilisiert, das für alles Negative in ihrem Leben verantwortlich sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.
D.AbuRida--SF-PST