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Bundesgerichtshof verhandelt im Januar über Zwangsabriss von Haus in Brandenburg
Ein Streit um den zwangsweisen Abriss eines Hauses in Brandenburg und die Räumung des Grundstücks soll Mitte Januar vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt werden. Der BGH setzte den Verhandlungstermin am Mittwoch auf den 17. Januar fest. Der Fall hatte überregional Aufsehen erregt. (Az. V ZR 153/23)
Im Juni 2023 entschied das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, dass die Familie ihr Haus im Ort Rangsdorf abreißen und das Grundstück räumen müsse. Grund dafür war ein Fehler bei der Zwangsversteigerung 13 Jahre zuvor. Deswegen habe der frühere Eigentümer sein Grundstück nicht verloren.
Der ursprüngliche Kläger hatte das tausend Quadratmeter große Grundstück im Jahr 1993 geerbt. Über die drohende Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Luckenwalde im Jahr 2010 wurde er nicht ordnungsgemäß informiert. Eine Frau ersteigerte das Grundstück damals und baute mit ihrem Mann dort ein Haus. 2012 zog die vierköpfige Familie ein.
Im folgenden Jahr legte der Kläger Beschwerde ein, 2014 hob das Landgericht Potsdam den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auf. Eine weitere Klage und sogar eine Verfassungsbeschwerde der Familie hatten keinen Erfolg. Schließlich entschied das Oberlandesgericht, dass die landgerichtliche Entscheidung von 2014 rechtskräftig sei.
Der Zuschlag für die Zwangsversteigerung sei aufgehoben. Der Kläger sei der wahre Eigentümer des Grundstücks. Zwar seien die Auswirkungen für die Familie "gravierend", erklärte es damals. Der Eigentümer habe aber auch das Recht, den Abriss des Hauses zu verlangen, selbst wenn dies mit hohen Kosten verbunden sein sollte.
Das Oberlandesgericht ließ die Revision nicht zu. Dagegen erhob die Familie eine Nichtzulassungsbeschwerde, welcher der BGH stattgab. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Der Termin für die mündliche Verhandlung steht nun, einen Urteilstermin gab der BGH noch nicht bekannt.
D.Khalil--SF-PST