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Lange Haftstrafen nach Raubüberfällen mit zwei Toten in Berlin und Sachsen-Anhalt
Nach einer Serie von Raubüberfällen mit zwei Toten in Berlin und Sachsen-Anhalt sind fünf Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt worden. Zwei von ihnen sprach das Landgericht Berlin am Freitag des Mordes schuldig, sie bekamen lebenslange Freiheitsstrafen. Es ging um insgesamt fünf Überfälle.
Das Gericht sah als erwiesen an, dass die Angeklagten, die zwischen 24 und 39 Jahre alt sind, in unterschiedlicher Zusammensetzung an den Taten beteiligt waren. Es seien also nicht alle bei allen Überfällen dabei gewesen. Drei Männer schlossen sich dem Urteil zufolge im Sommer 2022 mit einem weiteren, bereits verurteilten Mann und anderen Unbekannten zusammen, um ältere Menschen in ihren Wohnungen auszurauben.
Dabei handelte es sich laut Gericht um Valentino K., Manuel F., David S., Jovan N. und Andere. Schon bei der Planung ihrer Taten hätten sie bewusst in Kauf genommen, dass die alten Menschen, wenn sie gefesselt und geknebelt würden, sterben könnten.
Am 18. August 2022 hätten mehrere von ihnen dann eine 67-Jährige in ihrer Wohnung in Annaburg in Sachsen-Anhalt überfallen. Sie seien unter einem Vorwand in ihr Haus gegangen, hätten die Frau überrumpelt und gefesselt. Die 67-Jährige starb noch am Tatort. Die Angeklagten sollen dann das Haus durchsucht und Bargeld sowie Wertsachen mitgenommen haben.
Am nächsten Tag oder wenige Tage später sollen einige von ihnen einen 83-Jährigen in dessen Wohnung in Berlin ausgeraubt haben. Dem Mann wurde der Mund zugeklebt, und er wurde gefesselt. Er erstickte.
K. wurde nun wegen zweifachen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und wegen weiterer Raubdelikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere seiner Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung praktisch ausgeschlossen ist.
F. wurde wegen eines Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. S. wurde unter anderem des Raubes mit Todesfolge und des erpresserischem Menschenraubs schuldig gesprochen, gegen ihn verhängte das Gericht eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren.
Die Angeklagte Alexandra K. wurde wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der Angeklagte Marko R. bekam eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Beihilfe zum schweren Raub in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung.
N. war bereits im Juli in einem gesonderten Verfahren wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Auch bei ihm stellte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
M.AlAhmad--SF-PST