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EuGH-Gutachten fordert verständliche Informationen zu eigenem Bonitätswert
Ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EUGH) vom Donnerstag präzisiert die Informationen, die Wirtschaftsauskunfteien nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts zu ihrer automatisierten Bonitätsprüfung erteilen müssen. Demnach müssen die Angaben verständlich sein - der zugrunde liegende Algorithmus gehört nicht unbedingt dazu. Ein Urteil ist das noch nicht. Die europäischen Richterinnen und Richter orientieren sich bei ihrer späteren Entscheidung aber oft am Gutachten des Generalanwalts. (Az. C-203/22)
Im konkreten Fall geht es um eine Österreicherin, die keinen Handyvertrag für zehn Euro im Monat bekam. Der Mobilfunkbetreiber gab an, dass ihr Bonitätswert zu schlecht sei. Erstellt hatte den Wert die Auskunftei Bisnode Austria, heute Dun & Bradstreet Austria. Die Kundin beantragte bei der österreichischen Datenschutzbehörde Informationen über die Logik, mit welcher der Bonitätswert automatisiert erstellt wurde.
Nach einem langen Rechtsstreit bat schließlich das Wiener Verwaltungsgericht den EuGH um Auslegung der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Demnach haben Betroffene bei automatisiertem Profiling das Recht auf "aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik".
Generalanwalt Richard de la Tour legte nun am EuGH sein Gutachten, die sogenannten Schlussanträge, vor. Seiner Meinung nach beziehen sich die in der Verordnung angeführten aussagekräftigen Informationen auf die Methode und die Kriterien, welche angewandt wurden.
Die Informationen müssten präzise und verständlich sein und es den Betroffenen ermöglichen, die Richtigkeit nachzuprüfen, erklärte der Generalanwalt. Eine Auskunftei sei dagegen nicht verpflichtet, komplexe technische Informationen offenzulegen. Algorithmen könnten also womöglich geheim bleiben.
Wann der EuGH in dem Fall entscheidet, ist noch unklar. Nach dem EuGH-Urteil muss schließlich das Wiener Verwaltungsgericht im konkreten Fall entscheiden.
EU-Mitgliedsstaaten dürfen eigene rechtliche Grundlagen für die Scoring-Regeln zu Einschätzung der Kreditwürdigkeit schaffen. In Deutschland ist vor allem die Schufa als Wirtschaftsauskunftei bekannt. Hier hatte das Bundeskabinett im Februar strengere Regeln beschlossen. Hintergrund war ein EuGH-Urteil vom Dezember, das die Nutzung des Schufa-Werts eingegrenzt hatte.
F.AbuZaid--SF-PST