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Gericht lehnt Eilantrag von Palästinensern zu Waffenlieferungen nach Israel ab
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag von Palästinensern zur Genehmigung von Waffenlieferungen nach Israel durch das Bundeswirtschaftsministerium abgelehnt. Der Antrag war unbegründet, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Zudem kann die politische Entscheidung demnach nur bedingt durch ein Verwaltungsgericht überprüft werden. (Az.: 5 L 23333/24.F)
Den von Menschenrechtsorganisationen unterstützten Antrag hatten Palästinenser aus Gaza gestellt. Sie wandten sich gegen die Genehmigungen des Bundeswirtschaftsministeriums, wonach Waffen nach Israel geliefert werden dürfen. Sie argumentierten, die Ausfuhrgenehmigungen seien wegen einer Vielzahl von völkerrechtlichen Verstößen rechtswidrig.
Die Frankfurter Richter wiesen den Antrag ab, weil die Antragsteller nicht befugt waren, ihn zu stellen. Grund dafür ist, dass das Außenwirtschaftsrecht keinen Schutz für Ausländer im Ausland entfaltet. Auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt sich kein Antragsrecht. Es sei nicht ersichtlich, dass die Antragsteller solchen Gefahren ausgesetzt seien, die über das katastrophale Maß hinausgingen, dem alle Menschen dort ausgesetzt seien, hieß es.
Die Waffenlieferungen seien politische Entscheidungen, die ein Verwaltungsgericht nur in äußerst engen Grenzen überprüfen könne. Das Ministerium habe bei der Genehmigung nicht willkürlich entschieden. Aufgabe des Bundeswirtschaftsministeriums sei es, die Lage in Israel fortlaufend zu bewerten und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung von Waffenexporten weiterhin gegeben seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
O.Mousa--SF-PST