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Haft- und Bewährungsstrafen für verbotenes Hawala-Banking in Hessen
Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat zwei Männer wegen verbotener internationaler Geldtransfers zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Sie erhielten Strafen von drei Jahren und vier Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Die Taterträge werden demnach eingezogen. Im Zentrum des Verfahrens stand das in Deutschland verbotene Hawala-Banking.
Dabei wird anonym gegen eine Provision Geld ins Ausland transferiert. Ein- und Auszahlungen können an beliebigen Orten auch außerhalb der Europäischen Union erfolgen. Auf diese Weise können Geldflüsse anonymisiert und die Herkunft der Gelder verschleiert werden.
Die Kammer am Landgericht Darmstadt sah es als erwiesen an, dass die beiden nun Verurteilten Teil eines Netzwerks waren, das im großen Stil Gelder überwies. Einer von ihnen soll das Geld eingesammelt und in Drittstaaten weitergeleitet haben. Zudem füllte er die Bargeldbestände der Zahlungsbüros in den Zielländern auf.
Er arbeitete mit dem zweiten Verurteilten zusammen. Dieser suchte Luxusautos aus, die von Deutschland aus in andere Länder exportiert wurden. Darüber hinaus zahlte er den jeweiligen Kaufpreis bei Zahlungsbüros in Ägypten ein.
P.AbuBaker--SF-PST