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Urteil: Hartz-IV darf wegen Einmalzahlung der Stadt Kassel nicht gekürzt werden
Eine Einmalzahlung der Stadt Kassel führt einem Urteil zufolge nicht dazu, dass Hartz-IV-Leistungen gekürzt werden dürfen. Das zusätzliche Geld mindere nicht die Grundsicherungsleistungen, teilte das hessische Landessozialgericht am Donnerstag in Darmstadt mit. Zuwendungen, die jemand anderes ohne Pflicht erbringt, gälten nicht als Einkommen, solange sie nicht zu hoch seien. (Az.: L 6 AS 310/23)
2022 zahlte die Stadt Kassel allen Einwohnern wegen der gestiegenen Energiekosten auf Antrag 75 Euro als Einmalzahlung aus. Dieses musste nicht zurückgezahlt werden. Das Jobcenter kürzte daraufhin einer sechsköpfigen Familie die Hartz-IV-Leistungen, weil es ein zusätzliches Einkommen sei.
Im Falle dieser Familie war das sogenannte Einwohner-Energie-Geld nicht so hoch, dass eine Kürzung gerechtfertigt gewesen wäre, urteilten die Richter nun. Das Geld sei eine Zuwendung gewesen, die die Stadt allen gewährt habe, ohne dass dafür eine rechtliche Pflicht bestanden habe. Diese gelte wegen der geringen Höhe nicht als Einkommen. Als Maßstab gilt laut Gericht, dass die Zuwendung zehn Prozent des jeweiligen Regelbedarfs nicht übersteigen darf. Diese Grenze wurde im Fall der Familie demnach nicht überschritten.
Z.AlNajjar--SF-PST