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Autofahrerin von Lärmschutzwand erschlagen: Prozess in Köln begonnen
Fast vier Jahre nach einem durch eine umstürzende Lärmschutzwand verursachten tödlichen Unfall auf der Autobahn A3 müssen sich drei Angeklagte vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft einem zuständigen Ingenieur in der am Dienstag verlesenen Anklage Totschlag durch Unterlassen vor. Zwei Verantwortliche eines Landesbetriebs müssen sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten. Ein tonnenschweres Betonelement der Lärmschutzwand war im November 2020 auf ein vorbeifahrendes Auto gestürzt, dessen Fahrerin starb.
Ursache des Unglücks war laut Anklage unter anderem eine fehlerhafte Befestigung des Betonelements. Der Ingenieur einer Baufirma, die mit dem Ausbau der Autobahn A3 zwischen der Anschlussstelle Köln-Dellbrück und dem Autobahnkreuz Köln-Ost beauftragt war, soll Metallhalterungen verwendet haben, die von der freigegebenen Planung abwichen. Außerdem seien eigenmächtig Schweißarbeiten durchgeführt worden, die den Korrosionsschutz der Konstruktion beeinträchtigt hätten.
Der beauftragende Landesbetrieb wurde über die Abweichungen informiert und verlangte daraufhin ein Gutachten über die Tragfähigkeit der Konstruktion. Das von der Baufirma eingeholte Gutachten ergab, dass die verwendeten Metallhalterungen dauerhaft nicht stabil genug seien. Demnach war mit einem Versagen der Halterungen zu rechnen.
Das Ergebnis des Gutachtens soll dem Ingenieur im September 2008 bekannt gewesen sein. Er habe aber nur Teile des Gutachtens an den Landesbetrieb weitergereicht. Die Berechnung zum Nachweis der fehlenden Tragfähigkeit habe er nicht übersandt. Die Abnahme des Baus wurde im November 2008 unter dem Vorbehalt vorgenommen, dass die dauerhafte Tragfähigkeit der planabweichenden Konstruktion noch nachgewiesen werde.
Im Laufe der Jahre sei es dann zur Korrosion der Halterungen gekommen. Am 13. November 2020 löste sich ein etwa sechs Tonnen schweres Betonelement und stürzte ungebremst auf ein Auto. Die 66-jährige Fahrerin starb noch an der Unfallstelle an ihren schweren Verletzungen.
Den zwei ebenfalls angeklagten Verantwortlichen des Landesbetriebs wird vorgeworfen, dass sie es versäumt hätten, die Nachweiserbringung über die Tragfähigkeit der Konstruktion zu überwachen, obwohl sie über die Abweichungen informiert waren. Für den Prozess wurden zahlreiche Verhandlungstage bis Ende Dezember festgelegt.
C.Hamad--SF-PST