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Tödliche Gasexplosion in Bochum: Strafe für Bauarbeiter muss neu verhandelt werden
Nach einer Gasexplosion in einem Wohnhaus in Bochum mit einer Toten muss das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt neu über die Strafe für einen Bauarbeiter entscheiden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Montag, ließ den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung aber bestehen. Der Mitarbeiter einer Tiefbaufirma hatte bei der Verlegung einer Glasfaserleitung eine Erdgasleitung beschädigt. (Az. 4 StR 64/24)
Zusammen mit einem Kollegen arbeitete er im Januar 2023 in der betroffenen Straße in Bochum. Dabei war der Angeklagte als verantwortlicher Vorarbeiter tätig. Das Landgericht stellte bei seinem Urteil im Oktober fest, dass der damals 51-Jährige bei der Verlegung der Glasfaserleitung eine kreuzende Erdgasleitung durchbohrte. Diese habe er zuvor sorgfaltswidrig nicht freilegen lassen.
Obwohl sein Kollege kurzzeitig Gas gerochen habe, habe der Angeklagte den Netzbetreiber nicht informiert. Durch ein Leck in der Leitung trat anschließend mindestens zwölf Stunden lang Gas aus und drang in den Keller des Wohnhauses. Dort bildete sich ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch.
Dadurch kam es schließlich am 10. Januar 2023 zu einer Explosion, bei der ein Wohnhaus komplett einstürzte. Eine 61-jährige Anwohnerin kam dabei ums Leben, ein 35-Jähriger wurde bei dem Unglück verletzt.
Beide Mitarbeiter der Tiefbaufirma standen vor Gericht. Nur der Angeklagte, um den es nun vor dem BGH ging, wurde aber verurteilt. Seinem Kollegen konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden und er wurde freigesprochen.
Gegen den ersten Angeklagten verhängte das Bochumer Landgericht eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Der Mann wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen.
Dieser bestätigte den Schuldspruch nun. Beim Strafausspruch fand er aber Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss darum neu über die Strafe entscheiden.
T.Ibrahim--SF-PST