-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien
-
EU führt Bearbeitungsgebühr für Päckchen aus Drittländern ein
-
Trump bringt Angriffe auf weitere Ziele im Iran ins Spiel
-
Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - insgesamt 565 Festnahmen
-
Nach Ende der Friedenspflicht: IG Metall läutet Warnstreiks in Hildesheim ein
-
Ausschreitungen nach Jugendprotesten in Frankfurt - mehr als 30 Festnahmen
-
FBI macht Nordkorea für Milliarden-Hack bei Krypto-Börse Binance verantwortlich
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protest in Berlin: 27 leichtverletzte Polizisten und viele Festnahmen
-
Hamilton holt Pole in Mexiko - Antonelli klar geschlagen
-
Demonstranten in Israel fordern Zusammenarbeit von Opposition mit arabischen Parteien
-
Mehr als 500 Festnahmen am Rande von Protesten in Frankreich
-
Brief an Epstein: Trump-Klage gegen "Wall Street Journal" endgültig abgewiesen
-
Streit um Polens Verfassungsgericht: Tusk beklagt Angriff auf "Demokratie und Rechtsstaat"
-
Zusammenstöße mit der Polizei nach "GenZ"-Protesten in mehreren Städten
-
BVB bleibt auf Augenhöhe mit dem FC Bayern
-
Zverev unterliegt de Minaur: Traumfinale gegen Alcaraz geplatzt
-
Nach Russen-Urteil: WM-Rückgabe für DEB eine Option
-
Hunderttausende demonstrieren in Frankreich - erneut gewaltsame Zusammenstöße
-
Zusammenstöße mit der Polizei am Rande von "GenZ"-Protesten in mehreren Städten
-
Matchball vergeben: Struff verpasst erneuten Final-Einzug
-
Zehntausende Menschen nehmen an weitgehend friedlichen "GenZ"-Protesten teil
-
US-Außenminister: Trump hat noch keine Entscheidung über neue Iran-Angriffe getroffen
-
Bundesliga ehrt Kane mit XXL-Projektion
-
Evakuierte aus umkämpfter ukrainischer Stadt Oleschky zurück bei ihren Angehörigen
-
Regierung: 320.000 Teilnehmer bei neuen Protesten in Frankreich
-
Berliner Linke stimmt für Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD
-
USA warnen Russland vor drohendem Anschlag in Moskau
-
Stuttgart setzt Ausrufezeichen in Leverkusen
-
Torflaute hält an: Schalke steckt unten fest
-
Berliner Linke stimmt für Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD ran/oer
-
"GenZ"-Proteste: Zahlreiche Menschen gehen in deutschen Städten auf die Straße
-
Überraschung bei Haas: Hirakawa ersetzt Ocon in Mexiko
-
Araghtschi: Iran sieht derzeit "keine Notwendigkeit" für Gespräche mit den USA
-
Zugunglück in Spanien: Verzweiflung bei Trauergottesdienst in Urda
-
Medienbericht: US-Regierung will mehr als 150 Afghanen abschieben
-
Proteste in Frankreich: Studenten rufen zu Blockade von Universitäten auf
-
Nur wenig Zulauf zu "GenZ"-Protesten: Bisher friedlicher Verlauf
-
Neunter Sieg: Hertha gewinnt Spitzenspiel in Kaiserslautern
-
Starker Reese: Wolfsburg untermauert Aufstiegsambitionen
-
US-Regierung genehmigt Patriot-Verkauf an Ukraine - Selenskyj fordert Lösung für Übergang
-
USA, Südkorea und Japan fordern "vollständige Denuklearisierung" Nordkoreas
-
UN-Mission in Somalia nach mehr als 30 Jahren beendet
-
Offiziell: Chatzialexiou wird Eintracht-Sportvorstand
-
Burnham "offen" für Entschuldigung für britische Rolle im Sklavenhandel
-
Linken-Parteitag: Eralp gibt nach "Angst"-Bericht "Schutzversprechen"
-
Protesttag in Frankreich: Streit um Route von zentralem Demonstrationszug in Paris
-
Medien: Chatzialexiou wird Eintracht-Sportvorstand
-
Parteitag der Linken in Berlin: Eralp sieht ihre Partei geeint
-
Nach fünf Monaten: Boldt muss in Hannover gehen
-
Streit um Verfassungsgericht: Polens Präsident bestellt Regierung und Opposition ein
Urteil: Bestellung von Vormund während Corona-Pandemie auch telefonisch wirksam
Die Bestellung eines berufsmäßigen gesetzlichen Vormunds für Kinder kann in bestimmten Fällen allein per Telefon wirksam sein. Das gilt, wenn die Bestellung ansonsten ordnungsgemäß erfolgte und nachvollziehbare Gründe für ein Abweichen von den gesetzlichen Regeln vorlagen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Es entschied, dass in einem Streitfall aus der Zeit der Coronapandemie kein Handschlag nötig war (Az.: 7 WF 74/23).
Im April 2020 wurde die Antragstellerin laut Gericht zur Vormundin von zwei Kindern bestellt, nachdem den Eltern das Sorgerecht entzogen worden war. Die gesetzlich vorgesehene Verpflichtung fand wegen der Coronapandemie per Telefon statt. Zu dem Gespräch gab es einen ausführlichen Vermerk. Gemäß der damals geltenden Regeln sollte die Verpflichtung aber eigentlich mit Handschlag erfolgen.
Die Staatskasse lehnte daraufhin einen Vergütungsantrag der Vormundin mit der Begründung ab, dass sie lediglich per Telefon bestellt wurde. Es kam zum Rechtsstreit. Das Amtsgericht sprach der Vormundin später in erster Instanz einen Anspruch auf Vergütung zu. Diese Entscheidung bestätigten die Richter am Oberlandesgericht nun.
Die damals geltenden Bestimmung zur Verpflichtung mittels Handschlag seien eine sogenannte "Soll-Vorschrift" gewesen, betonten die Richter. Sowohl Handschlag als auch persönliche Anwesenheit seien unter gewissen Umständen verzichtbar. Die Verpflichtung mit Handschlag habe den Zweck, den Ernst und die Bedeutung der zu übernehmenden Pflichten zu verdeutlichen. Dies könne auch telefonisch geschehen.
Die Umstände des Einzelfalls könnten daher ein Absehen vom Handschlag bei persönlicher Anwesenheit in Ausnahmefällen rechtfertigen, fügte das Gericht an. Aus damaliger Sicht habe es nachvollziehbare Gründe für ein Abweichen von den üblichen Regeln gegeben. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Weil noch nicht explizit höchstrichterlich in so einem Fall entschieden worden sei, ließ der Senat die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu.
S.Barghouti--SF-PST