-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien
-
EU führt Bearbeitungsgebühr für Päckchen aus Drittländern ein
-
Trump bringt Angriffe auf weitere Ziele im Iran ins Spiel
-
Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - insgesamt 565 Festnahmen
-
Nach Ende der Friedenspflicht: IG Metall läutet Warnstreiks in Hildesheim ein
-
Ausschreitungen nach Jugendprotesten in Frankfurt - mehr als 30 Festnahmen
-
FBI macht Nordkorea für Milliarden-Hack bei Krypto-Börse Binance verantwortlich
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protest in Berlin: 27 leichtverletzte Polizisten und viele Festnahmen
-
Hamilton holt Pole in Mexiko - Antonelli klar geschlagen
-
Demonstranten in Israel fordern Zusammenarbeit von Opposition mit arabischen Parteien
-
Mehr als 500 Festnahmen am Rande von Protesten in Frankreich
-
Brief an Epstein: Trump-Klage gegen "Wall Street Journal" endgültig abgewiesen
-
Streit um Polens Verfassungsgericht: Tusk beklagt Angriff auf "Demokratie und Rechtsstaat"
-
Zusammenstöße mit der Polizei nach "GenZ"-Protesten in mehreren Städten
-
BVB bleibt auf Augenhöhe mit dem FC Bayern
-
Zverev unterliegt de Minaur: Traumfinale gegen Alcaraz geplatzt
-
Nach Russen-Urteil: WM-Rückgabe für DEB eine Option
-
Hunderttausende demonstrieren in Frankreich - erneut gewaltsame Zusammenstöße
-
Zusammenstöße mit der Polizei am Rande von "GenZ"-Protesten in mehreren Städten
-
Matchball vergeben: Struff verpasst erneuten Final-Einzug
-
Zehntausende Menschen nehmen an weitgehend friedlichen "GenZ"-Protesten teil
-
US-Außenminister: Trump hat noch keine Entscheidung über neue Iran-Angriffe getroffen
-
Bundesliga ehrt Kane mit XXL-Projektion
-
Evakuierte aus umkämpfter ukrainischer Stadt Oleschky zurück bei ihren Angehörigen
-
Regierung: 320.000 Teilnehmer bei neuen Protesten in Frankreich
-
Berliner Linke stimmt für Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD
-
USA warnen Russland vor drohendem Anschlag in Moskau
-
Stuttgart setzt Ausrufezeichen in Leverkusen
-
Torflaute hält an: Schalke steckt unten fest
-
Berliner Linke stimmt für Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD ran/oer
-
"GenZ"-Proteste: Zahlreiche Menschen gehen in deutschen Städten auf die Straße
-
Überraschung bei Haas: Hirakawa ersetzt Ocon in Mexiko
-
Araghtschi: Iran sieht derzeit "keine Notwendigkeit" für Gespräche mit den USA
-
Zugunglück in Spanien: Verzweiflung bei Trauergottesdienst in Urda
-
Medienbericht: US-Regierung will mehr als 150 Afghanen abschieben
-
Proteste in Frankreich: Studenten rufen zu Blockade von Universitäten auf
-
Nur wenig Zulauf zu "GenZ"-Protesten: Bisher friedlicher Verlauf
-
Neunter Sieg: Hertha gewinnt Spitzenspiel in Kaiserslautern
-
Starker Reese: Wolfsburg untermauert Aufstiegsambitionen
-
US-Regierung genehmigt Patriot-Verkauf an Ukraine - Selenskyj fordert Lösung für Übergang
-
USA, Südkorea und Japan fordern "vollständige Denuklearisierung" Nordkoreas
-
UN-Mission in Somalia nach mehr als 30 Jahren beendet
-
Offiziell: Chatzialexiou wird Eintracht-Sportvorstand
-
Burnham "offen" für Entschuldigung für britische Rolle im Sklavenhandel
-
Linken-Parteitag: Eralp gibt nach "Angst"-Bericht "Schutzversprechen"
-
Protesttag in Frankreich: Streit um Route von zentralem Demonstrationszug in Paris
-
Medien: Chatzialexiou wird Eintracht-Sportvorstand
-
Parteitag der Linken in Berlin: Eralp sieht ihre Partei geeint
-
Nach fünf Monaten: Boldt muss in Hannover gehen
-
Streit um Verfassungsgericht: Polens Präsident bestellt Regierung und Opposition ein
Berlin: Geldstrafe wegen israelfeindlicher Parole "From the River to the Sea"
Wegen der Verwendung der israelfeindlichen Parole "From the River to the Sea – Palestine will be free" ist eine Frau vom Berliner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Die 22-Jährige verwendete sie bei einer verbotenen Versammlung am 11. Oktober in Neukölln, wie eine Berliner Gerichtssprecherin am Dienstag erklärte.
Das Rufen der Parole sei vom Gericht als Billigung von Straftaten gewertet worden, teilte die Sprecherin weiter mit. "Dem Gericht kam es hierbei vor allem auf den Kontext dieser Parole, insbesondere auf den engen zeitlichen Zusammenhang zum Überfall der Terrororganisation Hamas auf die israelische Bevölkerung am 7. Oktober 2023, an." Dieser Satz könne in diesem konkreten Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und Befürwortung des Angriffs verstanden werden, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.
Die radikalislamische Hamas wurde vom Bundesinnenministerium im vergangenen November in Deutschland verboten. Der Ausspruch "From the River to the Sea – Palestine will be free" wird der entsprechenden Verbotsverfügung des Ministeriums zufolge grundsätzlich der Hamas zugeordnet. Wer ihn nutzt, macht sich daher wegen der Verwendung von Kennzeichen einer verbotenen Terrororganisation strafbar.
Allerdings ist diese pauschale Einstufung juristisch umstritten, deutsche Gerichte kamen bereits zu unterschiedlichen Einschätzungen. So stufte as Landgericht Mannheim die Verwendung in einem Fall kürzlich als nicht strafbar ein, da auch eine straflose Interpretation möglich sei. Auch Verwaltungsgerichte kamen in Verfahren um polizeiliche Auflagen für pro-palästinensische Demonstrationen schon zu unterschiedlichen Einschätzungen.
Zu dem Prozess in Berlin kam es, weil die Beschuldigte einen Strafbefehl nicht akzeptierte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger der Frau kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
E.Aziz--SF-PST