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Mehr als drei Jahre Haft für Arzt wegen Verschreibens von Drogen in Mannheim
Wegen unberechtigter Betäubungsmittelverschreibungen in dutzenden Fällen ist ein Arzt vom Landgericht im baden-württembergischen Mannheim zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte soll wegen Besitzes, Einfuhr und Verschreibens von Betäubungsmitteln für insgesamt drei Jahre und neun Monate in Haft, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Zudem wurde ein zweijähriges Berufsverbot gegen ihn verhängt. Vom Vorwurf des illegalen Verschreibens von medizinischem Cannabis wurde er hingegen freigesprochen.
Die Strafkammer entschied demnach, dass der 50-jährige Mediziner zwei Opioide in fast 90 Fällen an Patienten verschrieb. Die Rezepte für diese Schmerzmittel seien in einigen Fällen medizinisch nicht angezeigt gewesen, in anderen Fällen sei die Verschreibung ohne regelmäßige ärztliche Überprüfung erfolgt. Konkret handelte es sich dabei um Fentanyl und Levomethadon.
Verurteilt wurde der Arzt zudem wegen Drogenbesitzes - unter anderem wurden in seiner Praxis MDMA, besser bekannt als Ecstasy, sowie LSD und Kokain gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Arzt eine Freiheitsstrafe von insgesamt vier Jahren und zehn Monaten, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren beantragt.
Von dem Vorwurf, er habe Patienten in zahlreichen Fällen illegal medizinisches Cannabis verschrieben, wurde der Mediziner freigesprochen. Unter anderem hätte dem Mediziner nicht nachgewiesen werden können, dass die Verschreibungen medizinisch nicht angezeigt waren, erklärte der Gerichtssprecher weiter. Eine in diesem Zusammenhang wegen Beihilfe angeklagte Angestellte des Arztes wurde ebenfalls freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Arzt vorgeworfen, er habe 2019 damit begonnen, Menschen in seiner Praxis in Weinheim gegen Bezahlung Rezepte etwa für medizinisches Cannabis auszustellen und dafür unzutreffende ärztliche Diagnosebescheinigungen ausgestellt zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft setzte der Beschuldigte seine ärztliche Tätigkeit und die unerlaubte Betäubungsmittelabgabe auch fort, nachdem ihm im Oktober 2022 bereits rechtskräftig die Approbation entzogen worden war.
Seit 2017 kann Cannabis in Deutschland als sogenannte Einzelfallalternative für Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs verschrieben werden. Neben cannabishaltigen Fertigarzneimitteln sind bei entsprechenden Indikation unter anderem Cannabisblüten in pharmazeutischer Qualität verfügbar und können per Rezept über Apotheken bezogen werden.
L.AbuAli--SF-PST