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Buschmann wirbt nach Wahlrechtsurteil für mehr überparteilichen Konsens
Nach dem Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat Justizminister Marco Buschmann (FDP) für mehr überparteiliche Zusammenarbeit bei wesentlichen politischen Entscheidungen geworben. "In Zukunft müssen wir in diesen entscheidenden Fragen stärker auf demokratischen Konsens setzen", schrieb Buschmann am Dienstag im Onlinedienst X. Er monierte, dass eine "Blockade" der CSU einen "breiten Konsens mit der Union" bei der Wahlrechtsreform verhindert habe. Somit habe die Ampel-Koalition das Problem eines "XXL-Bundestags" alleine lösen müssen - und habe dies mit der Reform getan.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition am Dienstag zum Teil korrigiert. Die Karlsruher Richter kippten die darin beschlossene Streichung der Grundmandatsklausel. Diese sei aber ursprünglich "auf einen Sachverständigen der Union" zurückgegangen, schrieb Buschmann. "Die Koalition hätte dieser Anregung nicht folgen sollen."
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte hingegen die sogenannte Zweitstimmendeckung, womit womöglich einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind.
Buschmann warb nun für überparteilichen Konsens in ähnlichen Fällen. "Dass wir auf diesem Weg sehr gute Ergebnisse für unser Land erzielen, beweisen wir gerade bei der Reform zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts", schrieb Buschmann. Mit dieser Reform wollen die Ampel-Parteien und die Union das höchste deutsche Gericht besser vor politischer Einflussnahme schützen.
M.Qasim--SF-PST