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BGH verhandelt über Verteilung von Tantiemen an Wissenschaftsautoren und Herausgeber
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (11.00 Uhr) in Karlsruhe im Streit zwischen Wissenschaftsautoren und der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort. Diese sammelt Geld für die Zweitnutzung von Texten ein und schüttet Tantiemen an die Urheberinnen und Urheber aus. Vor dem BGH geht es darum, ob den Herausgebern wissenschaftlicher Sammelbände auch etwas von diesem Geld zusteht. (Az. I ZR 135/23)
Geklagt hat ein Autor wissenschaftlicher Werke, der sich außerdem die Rechte eines Autors von Sachbüchern hat abtreten lassen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München hatte er Erfolg, was den Buchautor anging. Das OLG entschied für den strittigen Zeitraum 2016 bis 2019, dass die Gelder nicht an Herausgeber und den Förderungsfonds Wissenschaft der VG Wort verteilt werden durften. Die VG Wort und der Kläger wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen.
S.Abdullah--SF-PST