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Lebenslange Haftstrafen in Indizienprozess um verschwundene Schwangere aus Bayern
In einem Indizienprozess um eine spurlos verschwundene Hochschwangere in Bayern hat das Landgericht Nürnberg zwei Angeklagte wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die zuständige Schwurgerichtskammer zeigte sich nach der Beweisaufnahme "zweifelsfrei" davon überzeugt, dass die Männer die Frau aus finanziellen Motiven gemeinsam entführt und getötet hatten, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Eine andere Erklärung für deren Verschwinden komme nicht in Frage.
Bei den Angeklagten handelte es sich um den ehemaligen Lebensgefährten der seit Dezember 2022 vermissten Frau und einen Geschäftspartner. Laut Urteil nutzte der Expartner der Getöteten deren solide finanzielle Verhältnisse für kreditfinanzierte Immobiliengeschäfte mit seinem Geschäftsfreund, was beide nach der Trennung des Paars wenige Monate vor der Tat in Probleme brachte. Sie versuchten auf betrügerische Weise Vollstreckungstitel zu erwirken, wogegen sich die Frau wehrte. Sie zeigte die Männer zudem an.
Vor diesem Hintergrund fassten die Beschuldigten, die zum Prozessauftakt im April 48 und 50 Jahre alt waren, nach Feststellungen des Gerichts gemeinsam den Entschluss, die aus dem Raum Nürnberg stammende 39-Jährige zu entführen und zu ermorden. Sie verschleppten diese in eine Lagerhalle und zwangen sie dazu, einen handschriftlichen Brief zu verfassen, in dem sie ihre Anzeigen zurücknahm. Danach ermordeten sie die Frau auf nicht näher bekannte Weise.
Die im achten Monate schwangere Frau hatte am 9. Dezember 2022 ihr damals zweijähriges Pflegekind zur Kita gebracht und gilt seither als vermisst, ihre Leiche wurde nie gefunden. Laut Urteil versuchten die Angeklagten Täuschungsmanöver. Sie verschickten Abschiedsnachrichten von ihrem Handy und brachten dieses nach Italien, um ein Abtauchen im Ausland vorzutäuschen.
Das Gericht erkannte laut Sprecherin zusätzlich auf die besondere Schwere der Schuld, was eine mögliche Haftentlassung nach 15 Jahren in aller Regel ausschließt. Es wertete damit zum einen die schweren Folgen des Verbrechens für das Pflegekind der Getöteten, das zu dieser ein äußerst enge Beziehung hatte.
Zum anderen wirkte sich strafschärfend aus, dass mit der Tat auch das bereits acht Monate alte noch ungeborene Kind des Opfers ums Leben kam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können dagegen Rechtsmittel einlegen. Die Verteidigung plädierte im Prozess auf Freisprüche.
T.Samara--SF-PST