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Schleuse in Baden-Württemberg gerammt: Anklage gegen mutmaßlich betrunkene Steuerfrau
Achteinhalb Monate nachdem ein Schiff eine Rheinschleuse in Baden-Württemberg rammte, hat die Staatsanwaltschaft Offenburg Anklage gegen die Steuerfrau erhoben. Der 50-Jährigen wird fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs vorgeworfen, wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte. Das niederländische Binnenschiff war im November auf dem Weg von der Schweiz nach Karlsruhe gegen das geschlossene Tor einer der beiden Kammern der Schleuse in Iffezheim gefahren.
Das Tor wurde durch den Aufprall komplett zerstört. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand ein Sachschaden von mehr als zwei Millionen Euro an der Schleusenanlage. Die Steuerfrau sei alkoholisiert gewesen, ihre Blutalkoholkonzentration habe mindestens 1,13 Promille betragen. Darum sei sie nicht in der Lage gewesen, das Schiff sicher zu steuern.
Für diesen Abschnitt des Rheins ist das Amtsgericht Kehl als Schifffahrtsgericht zuständig. Es entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Vor einer Woche erst durfte das Schiff wieder weiterfahren, nachdem es zuvor beschlagnahmt worden war. Das Landgericht Baden-Baden wies damals nach einer Verständigung zwischen der Eigentümerin, einer Gesellschaft niederländischen Rechts, und der Bundesrepublik Deutschland die zuständige Gerichtsvollzieherin an, Kette und Schloss von dem Schiff zu entfernen.
Es ist aber weiter gepfändet und darf darum vorläufig nur auf dem Rhein und auf deutschen, belgischen, luxemburgischen und niederländischen Wasserstraßen unterwegs sein. Die Bundesrepublik macht einen Schadensersatzanspruch in siebenstelliger Höhe gegen die Eigentümerin geltend.
Sollte die Steuerfrau strafrechtlich verurteilt werden, drohen ihr nach Angaben der Offenburger Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
X.AbuJaber--SF-PST