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Juristenverbände begrüßen Vorschläge zum Schutz des Verfassungsgerichts
Juristenverbände haben die Pläne der Ampel-Parteien und der Union zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme begrüßt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sprach am Dienstag von "wichtigen und klugen Vorschlägen", mit denen Richterinnen und Richter "vor politischen Übergriffen geschützt werden". Der Deutsche Richterbund (DRB) nannte es erfreulich, dass sich Regierung und die größte Oppositionspartei auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt hätten. Beide Verbände forderten aber weitergehende Änderungen.
SPD, Grüne, FDP und Union hatten zuvor ihre Pläne für eine bessere Absicherung von Struktur und Befugnissen des Verfassungsgerichts präsentiert. Dazu sind mehrere Grundgesetzänderungen geplant, die noch in diesem Jahr erfolgen sollen. Hintergrund sind Entwicklungen einer Aushöhlung des Rechtsstaats in anderen Ländern und das Erstarken der AfD, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft.
"Die Beispiele Polens und Ungarns haben auf alarmierende Weise gezeigt, wie schnell selbst vermeintlich stabile Rechtsstaaten kippen können, sofern illiberale Kräfte es darauf anlegen", erklärte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds (DRB), Sven Rebehn. Die nun angekündigte Absicherung könne "aber nur ein erster Schritt sein, um den Rechtsstaat insgesamt wehrhafter gegen Extremisten aufzustellen". Auch in den Ländern seien politische Initiativen nötig.
Insbesondere müsse das Verfahren zur Besetzung von Richterstellen "gesetzlich überall in Deutschland so ausgestaltet sein, dass es nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden kann", forderte Rebehn. Auch "die gesetzlichen Einfallstore für einen politischen Missbrauch der Strafverfolgung" müssten "dringend geschlossen werden". Das Weisungsrecht der Justizminister "für den Fall unliebsamer Ermittlungen der Staatsanwaltschaften" sei "Gift für das Vertrauen der Menschen in eine unabhängige Strafverfolgung".
Der Deutsche Anwaltverein begrüßte, dass die Parteien einen Mechanismus zur Auflösung von Blockaden bei der Bestellung von Richtern vereinbart haben. "Damit wird der Einigungsdruck erhöht und das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit für Richterwahlen, die für die Entscheidungs- und Begründungskultur des BVerfG unabdingbar ist, zumindest faktisch abgesichert", erklärte DAV-Vizepräsident Ulrich Karpenstein. Die Verfassungsrichter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Geplant ist, dass bei Blockaden in einem der Parlamente das jeweils andere die rechtzeitige Besetzung sicherstellt.
Aber auch DAV-Vertreter Karpenstein sah weiteren Handlungsbedarf und forderte eine stärkere Absicherung. Wichtig sei, dass künftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und insbesondere die Quoren für Richterwahlen und Gerichtsentscheidungen nicht länger mit einer einfachen Mehrheit des Bundestages abgeändert werden könnten, erklärte er. Denn in Polen, Ungarn und der Türkei habe sich gezeigt, wie "Verfahrenskniffe" genutzt würden, "um Verfassungsgerichte zunächst lahmzulegen, bevor sie gleichgeschaltet werden". Der DAV fordert deshalb, dass zumindest wesentliche Verfahrens- und Wahlregelungen einer Zustimmung des Bundesrates bedürfen
L.Hussein--SF-PST