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Urteil: Kein Anspruch auf Ersatzreise ohne Mehrkosten bei wesentlichen Änderungen
Verbraucher, die eine Pauschalreise gebucht haben, haben auch bei "wesentlichen Änderungen" der Reise keinen Anspruch auf eine Ersatzreise ohne Mehrkosten. Dies entschied das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil. In dem verhandelten Fall ging es um eine von einer Familie gebuchte Pauschalreise nach Ägypten für 5539 Euro. Wegen gestrichener Flüge hatte der Reiseveranstalter die Reisedaten geändert. (Az. 161 C 3714/22)
Die zweiwöchige Reise sollte 2021 während der Herbstferien stattfinden. Im August informierte das Reisebüro über die Flugstreichungen und bot an, die Reise zum selben Preis drei Tage nach hinten zu verschieben. Für die Familie war dies wegen des schulpflichtigen Sohns keine Option.
Der Veranstalter bot dann einen Abflug einen Tag früher und von Frankfurt statt von Düsseldorf aus an, allerdings nur gegen einen Aufpreis von 1210 Euro. Die Familie willigte schließlich ein bezahlte nach eigenen Angaben "unter Vorbehalt" 1000 Euro. Anschließend klagte sie auf die Rückzahlung des Aufpreises.
Das Amtsgericht München wies diese Klage ab. Die Familie habe mehrere Möglichkeiten gehabt, die den gesetzliche Vorgaben im Fall "wesentlicher Änderungen" von Pauschalreisen entsprächen: Sie hätte die kostenlose Änderung oder die Änderung gegen Aufpreis akzeptieren oder auch gänzlich von der Reise zurücktreten können.
"Eine darüber noch hinausgehende Pflicht des Reiseveranstalters, dem Reisenden jegliche Alternativverbindung ohne Aufpreis auf eigene Kosten zu ermöglichen, sieht das Gesetz nicht vor", erklärte das Gericht. "Entscheidet sich der Reisende aus freien Stücken für eine teurere Ersatzreise, schuldet er schlicht den höheren Preis."
O.Mousa--SF-PST