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Vorwurf Kindesmissbrauch: BGH hebt teilweisen Freispruch für Fotografen in Köln auf
In einem Prozess wegen des schweren sexuellen Missbrauchs minderjähriger Fotomodelle hat der Bundesgerichtshof (BGH) den teilweisen Freispruch für den Fotografen aufgehoben. Dies teilte der BGH am späten Mittwoch mit. Der Mann war im September 2022 vom Landgericht Köln zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den damals 53-Jährigen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen schuldig. (Az. 2 StR 222/23)
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann noch weitere Taten vorgeworfen, von denen das Landgericht ihn aber freisprach. Es habe nicht feststellen können, dass er die Taten so, wie sie in der Anklageschrift konkretisiert waren, begangen habe. Dagegen wandten sich die Staatsanwaltschaft und einer der Nebenkläger an den BGH.
Dieser fand nun Rechtsfehler in der Beweiswürdigung des Kölner Gerichts. Es habe zu hohe Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt. Der BGH hob das Urteil auf, soweit der Angeklagte in fünf Fällen freigesprochen wurde.
Eine andere Strafkammer der Landgerichts muss sich erneut mit dem Fall befassen. Der Angeklagte hatte als Fotograf unter anderem für nationale und internationale Zeitschriften gearbeitet und vor allem Kinder abgelichtet.
N.AbuHussein--SF-PST