-
Rubio: USA waren "nicht direkt" an Bolsonaro-Flucht aus Brasilien beteiligt
-
Reus glänzt als Assistgeber für Galaxy
-
Frustrierender Abend für Schröder
-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien begonnen
-
Kritischer Kane: "Hätte noch eine Stunde draußen stehen können"
-
Hamilton beendet Durststrecke: "Erinnert mich an Michael"
-
Stuttgart: Demirovic schwärmt von Vorbereiter Undav
-
Füllkrug trifft immer weiter: "Mannschaft im Vordergrund"
-
BVB: "Leider nur ein Punkt von noch ganz vielen"
-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien
-
EU führt Bearbeitungsgebühr für Päckchen aus Drittländern ein
-
Trump bringt Angriffe auf weitere Ziele im Iran ins Spiel
-
Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - insgesamt 565 Festnahmen
-
Nach Ende der Friedenspflicht: IG Metall läutet Warnstreiks in Hildesheim ein
-
Ausschreitungen nach Jugendprotesten in Frankfurt - mehr als 30 Festnahmen
-
FBI macht Nordkorea für Milliarden-Hack bei Krypto-Börse Binance verantwortlich
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protest in Berlin: 27 leichtverletzte Polizisten und viele Festnahmen
-
Hamilton holt Pole in Mexiko - Antonelli klar geschlagen
-
Demonstranten in Israel fordern Zusammenarbeit von Opposition mit arabischen Parteien
-
Mehr als 500 Festnahmen am Rande von Protesten in Frankreich
-
Brief an Epstein: Trump-Klage gegen "Wall Street Journal" endgültig abgewiesen
-
Streit um Polens Verfassungsgericht: Tusk beklagt Angriff auf "Demokratie und Rechtsstaat"
-
Zusammenstöße mit der Polizei nach "GenZ"-Protesten in mehreren Städten
-
BVB bleibt auf Augenhöhe mit dem FC Bayern
-
Zverev unterliegt de Minaur: Traumfinale gegen Alcaraz geplatzt
-
Nach Russen-Urteil: WM-Rückgabe für DEB eine Option
-
Hunderttausende demonstrieren in Frankreich - erneut gewaltsame Zusammenstöße
-
Zusammenstöße mit der Polizei am Rande von "GenZ"-Protesten in mehreren Städten
-
Matchball vergeben: Struff verpasst erneuten Final-Einzug
-
Zehntausende Menschen nehmen an weitgehend friedlichen "GenZ"-Protesten teil
-
US-Außenminister: Trump hat noch keine Entscheidung über neue Iran-Angriffe getroffen
-
Bundesliga ehrt Kane mit XXL-Projektion
-
Evakuierte aus umkämpfter ukrainischer Stadt Oleschky zurück bei ihren Angehörigen
-
Regierung: 320.000 Teilnehmer bei neuen Protesten in Frankreich
-
Berliner Linke stimmt für Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD
-
USA warnen Russland vor drohendem Anschlag in Moskau
-
Stuttgart setzt Ausrufezeichen in Leverkusen
-
Torflaute hält an: Schalke steckt unten fest
-
Berliner Linke stimmt für Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD ran/oer
-
"GenZ"-Proteste: Zahlreiche Menschen gehen in deutschen Städten auf die Straße
-
Überraschung bei Haas: Hirakawa ersetzt Ocon in Mexiko
-
Araghtschi: Iran sieht derzeit "keine Notwendigkeit" für Gespräche mit den USA
-
Zugunglück in Spanien: Verzweiflung bei Trauergottesdienst in Urda
-
Medienbericht: US-Regierung will mehr als 150 Afghanen abschieben
-
Proteste in Frankreich: Studenten rufen zu Blockade von Universitäten auf
-
Nur wenig Zulauf zu "GenZ"-Protesten: Bisher friedlicher Verlauf
-
Neunter Sieg: Hertha gewinnt Spitzenspiel in Kaiserslautern
-
Starker Reese: Wolfsburg untermauert Aufstiegsambitionen
-
US-Regierung genehmigt Patriot-Verkauf an Ukraine - Selenskyj fordert Lösung für Übergang
-
USA, Südkorea und Japan fordern "vollständige Denuklearisierung" Nordkoreas
Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde gegen umstrittenes Klimaschutzgesetz vor
Einen Tag nach der Ausfertigung des neuen Klimaschutzgesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Neuregelung eingereicht. Das neue Gesetz sei ein "Freifahrtschein gegen den Klimaschutz", erklärte dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in Berlin. Auch weitere Organisationen haben bereits Klagen angekündigt.
Mit der von der Ampel-Koalition durchgesetzten Neuregelung werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen abgeschafft. Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich, bei einem Überschreiten der Emissionsziele. Die Zielvorgaben selbst werden aber nicht angetastet. Die DUH weist jedoch darauf hin, dass auf Grundlage des neuen Gesetzes die Regierung bis 2030 überhaupt keine zusätzlichen relevanten Klimaschutzmaßnahmen mehr beschließen müsse.
"Die Ampel-Regierung verabschiedet sich mit dieser Gesetzesänderung vom Klimaschutz", erklärte dazu Resch. "Wir nehmen diesen klaren Verfassungsbruch nicht hin und ziehen erneut vor das Bundesverfassungsgericht", sagte er weiter mit Blick auf die 205-seitige Klageschrift seines Verbandes. Resch prangerte besonders die massive Überschreitung der Emissionsziele im Verkehrsbereich an, wo "fossile Energie- und Autokonzerne" eine wirksame Klimapolitik blockieren würden.
Auf Zielverfehlungen auch im Gebäudesektor verwies Ko-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. "Eine Entkernung des Klimaschutzgesetzes wird diese Situation weiter fortsetzen und verschärfen", begründete sie die DUH-Klage. Dies beschränke die Freiheit auch nachfolgender Generationen. Metz forderte "eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude, allen voran Kindergärten und Schulen, den Hochlauf der Wärmepumpe und eine Flexibilisierung bei der Bestandssanierung".
Gegen die Klimapolitik der Bundesregierung und deren Versäumnisse sind bereits mehrere Klagen anhängig, die sich vorrangig auf das bisher geltende Klimaschutzgesetz stützen. In einer weiteren neuen Klage wendet sich die DUH auch gegen die nicht fristgerechte Vorlage des Klimaschutzberichts der Regierung, wodurch ein wichtiges Kontrollinstrument nicht zur Verfügung stehe.
Die Umweltschutzorganisation BUND kündigte zudem ebenfalls eine neue Verfassungsklage gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes an. "Mit seiner Unterschrift legitimiert der Bundespräsident gewissermaßen rückwirkend den Rechtsbruch der Bundesregierung beim Klimaschutz", erklärte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Dies werde sein Verband nicht hinnehmen. Scharfe Kritik an der Neuregelung kam auch von Fridays for Future.
Auf eine Klage des DUH geht auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 zurück, mit der das höchste deutsche Gericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumte.
A.AlHaj--SF-PST