-
Rubio: USA waren "nicht direkt" an Bolsonaro-Flucht aus Brasilien beteiligt
-
Reus glänzt als Assistgeber für Galaxy
-
Frustrierender Abend für Schröder
-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien begonnen
-
Kritischer Kane: "Hätte noch eine Stunde draußen stehen können"
-
Hamilton beendet Durststrecke: "Erinnert mich an Michael"
-
Stuttgart: Demirovic schwärmt von Vorbereiter Undav
-
Füllkrug trifft immer weiter: "Mannschaft im Vordergrund"
-
BVB: "Leider nur ein Punkt von noch ganz vielen"
-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien
-
EU führt Bearbeitungsgebühr für Päckchen aus Drittländern ein
-
Trump bringt Angriffe auf weitere Ziele im Iran ins Spiel
-
Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - insgesamt 565 Festnahmen
-
Nach Ende der Friedenspflicht: IG Metall läutet Warnstreiks in Hildesheim ein
-
Ausschreitungen nach Jugendprotesten in Frankfurt - mehr als 30 Festnahmen
-
FBI macht Nordkorea für Milliarden-Hack bei Krypto-Börse Binance verantwortlich
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protest in Berlin: 27 leichtverletzte Polizisten und viele Festnahmen
-
Hamilton holt Pole in Mexiko - Antonelli klar geschlagen
-
Demonstranten in Israel fordern Zusammenarbeit von Opposition mit arabischen Parteien
-
Mehr als 500 Festnahmen am Rande von Protesten in Frankreich
-
Brief an Epstein: Trump-Klage gegen "Wall Street Journal" endgültig abgewiesen
-
Streit um Polens Verfassungsgericht: Tusk beklagt Angriff auf "Demokratie und Rechtsstaat"
-
Zusammenstöße mit der Polizei nach "GenZ"-Protesten in mehreren Städten
-
BVB bleibt auf Augenhöhe mit dem FC Bayern
-
Zverev unterliegt de Minaur: Traumfinale gegen Alcaraz geplatzt
-
Nach Russen-Urteil: WM-Rückgabe für DEB eine Option
-
Hunderttausende demonstrieren in Frankreich - erneut gewaltsame Zusammenstöße
-
Zusammenstöße mit der Polizei am Rande von "GenZ"-Protesten in mehreren Städten
-
Matchball vergeben: Struff verpasst erneuten Final-Einzug
-
Zehntausende Menschen nehmen an weitgehend friedlichen "GenZ"-Protesten teil
-
US-Außenminister: Trump hat noch keine Entscheidung über neue Iran-Angriffe getroffen
-
Bundesliga ehrt Kane mit XXL-Projektion
-
Evakuierte aus umkämpfter ukrainischer Stadt Oleschky zurück bei ihren Angehörigen
-
Regierung: 320.000 Teilnehmer bei neuen Protesten in Frankreich
-
Berliner Linke stimmt für Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD
-
USA warnen Russland vor drohendem Anschlag in Moskau
-
Stuttgart setzt Ausrufezeichen in Leverkusen
-
Torflaute hält an: Schalke steckt unten fest
-
Berliner Linke stimmt für Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD ran/oer
-
"GenZ"-Proteste: Zahlreiche Menschen gehen in deutschen Städten auf die Straße
-
Überraschung bei Haas: Hirakawa ersetzt Ocon in Mexiko
-
Araghtschi: Iran sieht derzeit "keine Notwendigkeit" für Gespräche mit den USA
-
Zugunglück in Spanien: Verzweiflung bei Trauergottesdienst in Urda
-
Medienbericht: US-Regierung will mehr als 150 Afghanen abschieben
-
Proteste in Frankreich: Studenten rufen zu Blockade von Universitäten auf
-
Nur wenig Zulauf zu "GenZ"-Protesten: Bisher friedlicher Verlauf
-
Neunter Sieg: Hertha gewinnt Spitzenspiel in Kaiserslautern
-
Starker Reese: Wolfsburg untermauert Aufstiegsambitionen
-
US-Regierung genehmigt Patriot-Verkauf an Ukraine - Selenskyj fordert Lösung für Übergang
-
USA, Südkorea und Japan fordern "vollständige Denuklearisierung" Nordkoreas
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Zwangsbehandlung von Betreuten in Klinik
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über die zwangsweise Behandlung von Menschen, die unter Betreuung stehen, im Krankenhaus. Betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Manchmal werden sie zwangsweise medizinisch behandelt, wenn ihnen ein ernsthafter gesundheitlicher Schaden droht. Während solcher Zwangsmaßnahmen müssen sie in eine Klinik. Ein solcher Fall ist hier der Anlass für die Verhandlung. (AZ. 1 BvL 1/24)
Der Bundesgerichtshof (BGH) muss darüber entscheiden. Es geht um eine Frau mit Schizophrenie, die in einer Einrichtung lebt. Ihr Betreuer beantragte, sie auch dort zu behandeln und nicht im Krankenhaus, die zunächst zuständigen Gerichte stimmten aber nicht zu. Der BGH hält die zugrunde liegende Regelung für verfassungswidrig und fragte das Verfassungsgericht. Die Regelung ist inzwischen zwar außer Kraft, der BGH muss aber noch auf ihrer Grundlage entscheiden, ob Rechte der Frau verletzt wurden. Auch die Neuregelung sieht zudem die Behandlung in einer Klinik vor.
R.Halabi--SF-PST