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BGH: Kein Kündigungsrecht für vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs von Cousin
Wenn der Cousin und Miteigentümer in eine Wohnung einziehen will, rechtfertigt das keine Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs. Das Verwandtschaftsverhältnis ist dazu nicht nah genug, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag ausführte. Es ging um einen Fall aus Berlin, in dem zwei Cousins eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildeten. (Az. VIII ZR 276/23)
Diese Gesellschaft kaufte ein Haus mit Wohnungen darin. Die strittige Wohnung war zu dem Zeitpunkt bereits vermietet, die GbR wurde dadurch Vermieterin. Einer der Cousins meldete Eigenbedarf an und wollte in die Wohnung einziehen. Die Mieter hielten die Kündigung aber für unwirksam und weigerten sich, die Wohnung zu räumen. Deshalb verklagte die GbR sie.
Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage ab, das Landgericht gab ihr aber statt. Daraufhin wandten sich die Mieter an den BGH. Dieser gab mit dem am Mittwoch verhängten Urteil wiederum den Mietern recht.
Ein Vermieter darf den Mietvertrag nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Dieses Interesse besteht beispielsweise dann, wenn er die Wohnung für Familienmitglieder braucht. Wer eine bereits vermietete Wohnung kauft, darf außerdem drei Jahre lang keine Kündigung aussprechen - in besonders angespannten Wohnungsmärkten wie etwa in Berlin sogar zehn Jahre lang. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn die Käufer derselben Familie angehören.
Auf diese Ausnahmeregelung könne sich die GbR in dem Fall aber nicht berufen, erklärte der BGH. Cousins zählten nicht zu den nahen Angehörigen, deren Eigenbedarf eine Kündigung oder die Ausnahme von der Kündigungsfrist rechtfertige. Das seien nur Menschen, die bei Prozessen gegen ihre Angehörigen die Aussage verweigern dürfen - also Eheleute, Lebenspartner, Verlobte und Verwandte bis zum dritten Grad beziehungsweise Verschwägerte bis zum zweiten Grad.
Entferntere Angehörige genießen dieses Privileg dem BGH zufolge nicht, auch nicht bei einer engen persönlichen Bindung. Cousins sind Verwandte vierten Grades. Der BGH hob also das Urteil des Landgerichts auf, die Räumungsklage wurde abgewiesen.
Y.Zaher--SF-PST