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"Ungeimpft"-Stern auf Corona-Demonstration: Fall aus Bayern wird neu aufgerollt
Eine gelbe Binde am Mantel und ein Button mit Davidstern und der Aufschrift "ungeimpft" - über diese Aufmachung bei einer Corona-Demonstration muss neu verhandelt werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht in München verwies den Fall nach Angaben vom Mittwoch zurück an das Landgericht Traunstein. In dem Strafverfahren muss sich eine 49-Jährige wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten.
Das Traunsteiner Amtsgericht verurteilte sie deswegen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro, also insgesamt 1800 Euro. Das Landgericht verwarf ihre Berufung dagegen. Daraufhin wandte sich die Frau an das Oberste Landesgericht. Dieses hob auf ihre Revision hin das landgerichtliche Urteil nun auf.
Das Landgericht hatte festgestellt, dass die Angeklagte die Binde an einem Arm ihres Mantels und den Davidstern-Button - auf beidem stand "ungeimpft" - bei einer Demonstration gegen die Coronamaßnahmen im Jahr 2022 getragen habe. Dadurch habe sie die Verfolgung und den Massenmord an Juden im Nationalsozialismus verharmlost.
Diese Auslegung sei möglich, erklärte das Oberste Landesgericht, aber hier nicht ausreichend begründet. Das Landgericht habe im konkreten Einzelfall nicht genügend Feststellungen getroffen, um den Bezug zum Holocaust überzeugend herzustellen. Es habe außerdem in seinem Urteil nicht genug herausgearbeitet, warum in dem Tragen des Symbols ein Verharmlosen des Holocausts zu sehen sei.
Das Oberste Landesgericht betonte, dass die Verwendung eines Davidsterns je nach den Umständen des Einzelfalls eine Assoziation zum Holocaust hervorrufen und grundsätzlich den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könne. Der Davidstern stehe als Symbol für die Ausgrenzung und Diskriminierung von Jüdinnen und Juden - nicht nur von staatlicher Seite, sondern auch aus der Gesellschaft heraus. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss sich nun mit dem Fall befassen.
S.AbuJamous--SF-PST