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Freispruch in zweitem Prozess um Anschlag auf Asylheim 1991 in Saarlouis
Im zweiten Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis im Jahr 1991 ist der Angeklagte am Dienstag vom Oberlandesgericht Koblenz freigesprochen worden. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, ist er für die Untersuchungshaft zu entschädigen. Mit dem Urteil kam das Gericht der Verteidigung entgegen, die auf Freispruch plädiert hatte. Die Bundesanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zu Mord und versuchtem Mord beantragt.
Der mutmaßliche Haupttäter war im Oktober - 32 Jahre nach der Tat - zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Urteil gegen ihn ist aber noch nicht rechtskräftig. Er soll rechtsextremistisch motiviert gewesen sein.
Der nun freigesprochene Mann, ein Bekannter des mutmaßlichen Haupttäters, soll laut Anklage damals eine Führungsfigur in der örtlichen Skinheadszene gewesen sein. Ihm wurde vorgeworfen, den Haupttäter vor der Tat beeinflusst und bestärkt zu haben.
Bei dem Feuer im September 1991 war der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah getötet worden. Zwei weitere Bewohner sprangen aus dem Fenster der Unterkunft und brachen sich dabei Knochen. 18 Bewohner konnten sich unverletzt retten.
Der Freigesprochene saß zunächst in Untersuchungshaft, kam im März allerdings auf freien Fuß. Grund hierfür war eine Aussage eines wichtigen Zeugen, die Zweifel an einem dringenden Tatverdacht weckte. Dessen Angaben nach hatte der Angeklagte damals nicht konkret zu einem Anschlag aufgerufen.
Nach dem Anschlag von 1991 blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer Mordfall Deutschlands. Erst vor rund drei Jahren wurden die Ermittlungen wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall.
Y.AlMasri--SF-PST