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Roller falsch abgestellt: E-Rolleranbieter soll 74 Euro für Umstellen zahlen
74 Euro für einen falsch abgestellten E-Roller in Frankfurt am Main: Einem Gerichtsurteil zufolge hat die hessische Stadt das Umstellen des E-Scooters gegenüber dem Verleiher in Rechnung stellen dürfen. Wie das Verwaltungsgericht in der Mainmetropole am Dienstag mitteilte, wies das Gericht eine Klage des E-Scooter-Anbieters gegen den Kostenbescheid ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Roller des klagenden Anbieters war demnach im September 2023 auf einem Gehweg in Frankfurt abgestellt. Konkret stand er auf einem sogenannten aktilen Bodenleitsystem, das blinden und sehbehinderten Menschen zur Orientierung dient. Ein Stadtbediensteter stellte den Roller um. Die Stadt schrieb dem Verleiher dafür eine Rechnung in Höhe von 74 Euro.
Dagegen klagte der Verleiher. Für die Kostenerhebung bestehe keine Rechtsgrundlage, argumentierte dieser. 74 Euro seien zudem unverhältnismäßig hoch, weil das Umstellen nur über wenige Meter geschehe und schnell gehe. Die Stadt verwies hingegen auf übliche Gebührensätze für Verwaltungstätigkeiten. Dabei gebe es eine Mindestgebühr von 74 Euro. Zudem habe der Roller wegen starken Rollwiderstands nicht ohne Weiteres versetzt werden können.
In der mündlichen Verhandlung wies die zuständige Kammer bereits darauf hin, dass das Abstellen des Elektroscooters auf dem Gehweg gegen das "allgemeine straßenverkehrsrechtliche Rücksichtnahmegebot" verstoße. Die Kammer habe zudem angedeutet, dass keine rechtlichen Zweifel hinsichtlich der Gebührenhöhe bestehen dürften. Eine schriftliche Urteilsbegründung lag laut Gerichtsangaben zunächst nicht vor.
D.AbuRida--SF-PST