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BGH: Keine Rückzahlung von Stornokosten nach Absage von Reise Ende 2021
Nach der Buchung und Stornierung einer Reise nach Thailand für Ende 2021, also im zweiten Jahr der Corona-Pandemie, bekommt ein Mann die Stornierungsgebühr nicht zurück. Er habe schon zum Zeitpunkt der Buchung, im Januar 2021, damit rechnen müssen, dass Thailand als Hochrisikogebiet eingestuft werden könnte, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. (Az. X ZR 58/23)
Somit handle es sich nicht um unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, welche eine Entschädigung für den Reiseveranstalter ausschließen. Die Reise für zwei Teilnehmende im November und Dezember sollte knapp 3800 Euro kosten. Der Kläger zahlte eine Anzahlung von 25 Prozent, knapp 950 Euro. Im August stufte das Robert-Koch-Institut Thailand als Hochrisikogebiet ein, im Oktober stornierte der Kläger die Reise schließlich. Der Veranstalter behielt die Anzahlung ein.
Dagegen klagte der Verbraucher - zuerst mit Erfolg. Das Amtsgericht im rheinland-pfälzischen Westerburg verurteilte den Veranstalter dazu, die 950 Euro zurückzuzahlen. In der Berufung vor dem Landgericht Koblenz wurde die Klage aber abgewiesen, woraufhin sich der Kläger an den BGH wandte.
Dieser bestätigte nun die Koblenzer Entscheidung. Dem Reiseveranstalter stehe eine Entschädigung für die Stornierung der Reise zu, entschied der zehnte Zivilsenat in Karlsruhe. Eine solche Entschädigung könne dann ausgeschlossen sein, wenn sich die Situation nach Vertragsabschluss stark verändere.
Zwar sei Thailand erst einige Zeit nach der Buchung zum Hochrisikogebiet hochgestuft worden. Aber mit dieser Entwicklung sei schon zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen gewesen.
In anderen, ähnlichen Fällen hatte der BGH zugunsten der Verbraucher entschieden. Dabei ging es aber um Reisen, die zu Beginn der Pandemie stattfinden sollten und auch dann oder noch vor der Pandemie gebucht worden waren.
G.AbuGhazaleh--SF-PST