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Wegen Verwendens von NS-Parole: AfD-Politiker Höcke erneut zu Geldstrafe verurteilt
Wegen Verwendens einer NS-Parole ist der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke binnen weniger Wochen erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Halle an der Saale sprach den AfD-Politiker am Montag des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Urteil zufolge äußerte er auf einer AfD-Veranstaltung im Dezember im thüringischen Gera die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA "Alles für Deutschland" beziehungsweise animierte sein Publikum dazu, die Parole zu vervollständigen. "Wir halten Sie, so wie angeklagt, für schuldig", sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel an Höcke gewandt.
Höcke handelte demnach vorsätzlich. Dem Angeklagten sei zu diesem Zeitpunkt aufgrund der vorangegangenen Anklage wegen eines ähnlichen Falls "bewusst" gewesen, dass er sich strafbar machen könnte. Der Angeklagte "lotet die Grenzen des Machbaren aus", sagte Stengel.
In einem ähnlich gelagerten Fall verurteilte das Landgericht Halle den Landeschef des vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands bereits Mitte Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er 2021 auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ebenfalls die SA-Parole "Alles für Deutschland" gesagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von acht Monaten für Höcke gefordert. Ihr Prozessvertreter sprach sich zudem dafür aus, dem Politiker für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Höcke seinen Auftritt in Gera "regelrecht inszeniert", um die verbotene Losung erneut zu verwenden.
Höckes Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch. Sie bestritt, dass ihr Mandant die Zuschauer in Gera aktiv aufforderte, die Parole zu vervollständigen. Der Vorsitzende Richter sagte hingegen, es sei bei Höcke "keine ablehnende Reaktion - eher eine mimische Zustimmung" zu erkennen gewesen.
Die Verteidigung versuchte im Laufe des Verfahrens ihre Auffassung zu untermauern, dass die Parole "Alles für Deutschland" keine dominierende Rolle bei der SA spielte und bereits seit dem 19. Jahrhundert von Vertretern verschiedener politischer Richtungen benutzt worden sei. Das Gericht sah allerdings keinen Zweifel an der Täterschaft von Höcke und an der Verfassungswidrigkeit seiner Äußerungen.
Höcke selbst verfolgte die Urteilsbegründung ohne große Regung. Zuvor bezeichnete er sich in einem längeren Statement erneut als "unschuldig". Er verwies auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung und stellte sich erneut als Opfer einer politischen Justiz dar. Er habe das Gefühl, dass mit Mitteln der Justiz versucht werde, einen "Maulkorb" gegen Oppositionspolitiker zu verhängen. "Ja, mein subjektives Gefühl ist, dass es beabsichtigt ist, mich mundtot zu machen", warf der AfD-Politiker der Justiz vor.
Der Vorsitzende Richer verwahrte sich gegen solche Unterstellungen. Er selbst sei seit mehr als 30 Jahren mit der Prüfung von Urteilen aus DDR-Zeiten befasst, wo er mit einer "Menge an Rechtsstaatswidrigkeiten" befasst gewesen sei. So seien Menschen in der DDR für einen Witz ins Gefängnis gekommen oder Regime-kritische Sportler anhand fingierter Anklagen verurteilt worden. "Das sind politische Entscheidungen", hielt Stengel dem AfD-Politiker entgegen.
Das Urteil vom Montag ist nicht rechtskräftig, auch in diesem Fall ist eine Revision am Bundesgerichtshof möglich. Sollten die Urteile aus beiden Prozessen rechtskräftig werden, wird nach Gerichtsangaben nachträglich eine Gesamtfreiheitsstrafe aus beiden Geldstrafen gebildet.
Die Urteile haben keine rechtlichen Auswirkungen auf die Wählbarkeit des AfD-Politikers oder sein aktives und passives Wahlrecht. Höcke ist Spizenkandidat der AfD zur Thüringer Landtagswahl am 1. September.
Mit dem Fall im thüringischen Gera befasste sich ein Gericht in Sachsen-Anhalt, weil er ursprünglich mit der Anklage zu dem Auftritt in Merseburg zusammen verhandelt werden sollte, aber dann wieder abgetrennt wurde.
Neben den beiden Prozessen in Sachsen-Anhalt steht Höcke in Thüringen ein weiteres Verfahren bevor. Vor dem Landgericht Mühlhausen ist er wegen des Verdachts der Volksverhetzung angeklagt. Prozesstermine gibt es noch nicht
Höcke ist Landes- und Fraktionschef der AfD in Thüringen und führt diese als Spitzenkandidat im Wahlkampf für die Landtagswahl. In den Umfragen liegt die AfD seit Monaten vorn, wobei ihr Vorsprung zuletzt aber leicht schrumpfte. Höcke will die Partei in die Regierung bringen und Ministerpräsident werden, allerdings will keine andere Partei mit der AfD zusammenarbeiten.
J.Saleh--SF-PST