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Gericht: Kein Schmerzensgeld für verletzten Hobbyfußballer nach "starkem Schuss"
Ein Hobbyfußballer hat nach einer Verletzung durch einen starken Schuss eines Mitspielers laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein starker Schuss mit einem Ball beim Aufwärmen sei auch bei einem hobbymäßigen Fußballspiel als "sozialübliches Verhalten" zu werten, teilte das Landgericht Köln am Freitag mit. Eine entsprechende Klage wies das Gericht ab.
Im konkreten Fall ging es um eine Fußballpartie unter Arbeitskollegen auf einem Kleinfeld in Köln im Juni 2021. Der Kläger war dort als Torwart, der Beklagte als Feldspieler aktiv. Beim Aufwärmen vor dem Spiel wurden dabei auch Bälle in Richtung Torwart geschossen.
Der Kläger behauptete, sein Arbeitskollege habe den Ball, wie zuvor angedroht, mit voller Wucht aus kurzer Distanz auf ihn geschossen. Dabei habe er sich eine bleibende Armverletzung zugezogen. Der Beklagte bestritt, dass es einen solchen Schuss gegeben habe. Insofern besteht aus Sicht des Beklagten kein Zusammenhang zwischen dem Fußballspiel und der Verletzung.
Zwar sah auch das Gericht den Zusammenhang nach der Beweisaufnahme für nicht nachgewiesen an. Darauf käme es aber letztlich auch gar nicht an, führte das Gericht weiter aus. Denn in jedem Fall müsse ein Hobbyfußballer, der als Torwart spiele, mit einem "starken Schuss" seiner Mitspieler rechnen. Durch seine Teilnahme an dem Spiel habe der Kläger zudem stillschweigend "in etwaige sporttypische Verletzungen" eingewilligt, weshalb auch kein rechtswidriges Verhalten des Beklagten in Frage komme.
Der Hobbytorwart hatte wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter anderem auf Schmerzensgeld in Höhe von 12.500 Euro geklagt. Das Urteil wurde bereits im November verkündet. Es ist inzwischen bereits rechtskräftig.
Z.AbuSaud--SF-PST