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Bundesgerichtshof schränkt Werbung mit Klimaneutralität ein
Unternehmen dürfen nur dann mit dem Begriff "klimaneutral" werben, wenn sie in der Werbung selbst erklären, was dahintersteckt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Rechtsstreit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit dem Süßwarenhersteller Katjes. Katjes darf demnach die strittige Anzeige nicht mehr verwenden. (Az. I ZR 98/23)
Diese war im Jahr 2021 in einer Fachzeitschrift für die Lebensmittelbranche erschienen. Darin hieß es: "Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral." Auf der abgebildeten Fruchtgummi-Packung war das Logo "klimaneutral" zu sehen, außerdem die URL der Website des Partnerunternehmens ClimatePartner. Über einen QR-Code war die Seite direkt zu erreichen.
Die Produktion der Fruchtgummis selbst lief dabei nicht klimaneutral ab. Katjes kompensierte die Emissionen aber durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten. Die Wettbewerbszentrale hielt die Werbung darum für irreführend und bekam nun vor dem BGH recht.
Bei umweltbezogener Werbung sei die Gefahr der Irreführung besonders groß, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Urteilsverkündung. Würde ein mehrdeutiger Begriff wie "klimaneutral" verwendet, müsse er darum schon in der Werbung selbst erklärt werden - Hinweise außerhalb der Werbung reichten nicht aus.
Das sei besonders wichtig, da die Kompensation von Emissionen nicht gleichwertig zur Reduktion von Treibhausgasen sei, führte Koch aus. Für den Klimaschutz sei es wichtiger, Treibhausgase zu vermeiden.
Reiner Münker, der Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Alle Hersteller müssten sich daran halten, sagte er - "das gilt branchenübergreifend".
T.Khatib--SF-PST