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Notorische Holocaustleugnerin Haverbeck zu Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt
Die bereits mehrfach vorbestrafte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck ist am Mittwoch vom Landgericht Hamburg wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht bestätigte damit nach Angaben einer Sprecherin in einem Berufungsverfahren eine vor fast neun Jahren vom Hamburger Amtsgericht gegen die 95-Jährige verhängte Gefängnisstrafe. Zugleich bezog es eine 2022 vom Landgericht Berlin ausgesprochene einjährige Freiheitsstrafe ein.
Haverbeck ist eine notorische Holocaustleugnerin, die seit Jahrzehnten öffentlich den von den Nationalsozialisten begangenen Völkermord an den europäischen Juden bestreitet. In der rechtsextremistischen Szene macht sie das populär. Die in Nordrhein-Westfalen lebende Frau wurde im Lauf der Zeit deshalb bereits wiederholt wegen Volksverhetzung verurteilt.
Im aktuellen Fall ging es um Äußerungen, die Haverbeck im April 2015 am Rande eines Prozesses gegen den später verurteilten SS-Angehörigen Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg sowie in einem Fernsehinterview getätigt hatte. Laut Anklage soll sie damals gesagt haben, dass es sich bei dem Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz nur um ein Arbeitslager gehandelt habe. Zugleich bestritt sie den dortigen Massenmord.
Das Hamburger Amtsgericht verurteilte Haverbeck dafür im November 2015 zu zehn Monaten Haft wegen Volksverhetzung. Dagegen ging sie in Berufung, weshalb der Fall nun noch einmal beim Hamburger Landgericht landete. Die ursprünglich schon für 2018 geplante Berufungsverhandlung verzögerte sich nach Gerichtsangaben immer wieder für lange Zeit - unter anderem wegen der Coronapandemie sowie wegen wiederholter Erkrankungen von Beteiligten.
Strafschärfend wertete das Landgericht nach Angaben der Sprecherin unter anderem den Umstand, dass Haverbeck den Prozess erneut zur Verbreitung ihrer Thesen nutzte. In den Verfahren äußerte sie sich mehrfach selbst, wobei sie ihre Äußerungen zum Holocaust ausschweifend wiederholte. Zudem verfolgten am Mittwoch demnach zahlreiche Unterstützer der 95-Jährigen die Verhandlung und unterbrachen diese immer wieder mit Zwischenrufen.
Vier Monate der Strafe gelten laut Urteil als bereits vollstreckt. Grund ist nach Angaben der Sprecherin die überlange Verfahrensdauer. Gerichte sind in solchen Fällen verpflichtet, Teile der Strafe wieder zu erlassen.
Die Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts ist strafbar, sofern sie in Versammlungen oder anderweitig öffentlich in einer Weise erfolgt, die den öffentlichen Frieden stört. Als Spezialfall der Volksverhetzung ist das im Strafgesetzbuch geregelt. Es drohen Geld- oder Gefängnisstrafen.
Ob Haverbeck die Strafe antreten muss, ist noch unklar. Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Sollte sie rechtskräftig werden, müsste die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren über die Haftfähigkeit der Beschuldigten entscheiden. Diese ist als sogenannte Strafvollstreckungsbehörde für derartige Fragen zuständig.
Das Hamburger Landgericht bildete aufgrund juristischer Vorschriften eine sogenannte Gesamtstrafe. In diese floss eine Verurteilung Haverbecks durch das Berliner Landgericht aus 2022 ein. Es hatte sie damals in einem Berufungsverfahren um zwei frühere Schuldsprüche durch Amtsgerichte wegen Volksverhetzung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt. Dort ging es um Äußerungen Haverbecks in einem Interview und in einer Veranstaltung.
B.Khalifa--SF-PST