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Bei Unfall getötete Elfjährige in Berlin: Urteil gegen Autofahrer bleibt bestehen
Mehr als zwei Jahre dem Tod eines elfjährigen Mädchens bei einem Unfall in Berlin-Marzahn ist das Urteil gegen einen 62-jährigen Autofahrer bestätigt worden. Das Landgericht verwarf am Dienstag die Berufungen von Anklage und Verteidigung. Damit bleibt es bei der vom Amtsgericht Berlin im Oktober verhängten neunmonatigen Bewährungsstrafe für den Mann.
Der Mann erfasste das Kind im April 2022 mit seinem Auto auf der Landsberger Allee. Es erlitt schwerste Kopfverletzungen und starb wenige Tage später im Krankenhaus. Mehrere Zeugen, darunter die Mutter der Elfjährigen, sagten in dem Berufungsprozess aus, dass die Ampel für den Autofahrer rot gezeigt habe. Ein Sachverständiger sagte aus, dass der 62-Jährige mit mindestens 65 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen sei und die Ampel für ihn bereits seit 24 Sekunden rot gezeigt habe, als er die Kreuzung überquert habe.
Der Angeklagte habe grob fahrlässig gehandelt, weil er rücksichtslos über eine rote Ampel gerauscht sei, sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Farivar Meemar in ihrer Begründung. Anhaltspunkte für einen Vorsatz könne sie aber nicht erkennen. Von diesem ging der Vater des getöteten Mädchens aus, der als Nebenkläger auftrat.
"Das ist weit entfernt von Raserfällen", sagte die Richterin. Stattdessen habe es sich um Augenblicksversagen gehandelt, das jeden treffen könne. Gleichwohl sei der Schmerz der Eltern kaum nachvollziehbar, und es sei verständlich, dass hier extremste Emotionen im Spiel seien, sagte Meemar.
Der Anklagte sagte in einer von seiner Anwältin zu Beginn des Prozesses verlesenen Erklärung, dass er der Überzeugung gewesen sei, dass die Ampel grün gezeigt habe. Er sei mit seinem Enkel unterwegs gewesen, habe keine Eile gehabt. "Ich bin kein Raser." Es vergehe kein Tag, an dem er sich nicht frage, wie das habe passieren können.
Seinen Führerschein hatte der Angeklagte direkt nach dem Unfall abgeben müssen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem das nun gesprochene Urteil rechtskräftig wird, beginnt eine sechsmonatige Frist, nach deren Ablauf der Verurteilte einen neuen Führerschein beantragen kann.
V.Said--SF-PST