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Haftstrafe für Behindertenbetreuer wegen sexueller Gewalt in Kreis Lippe
Wegen schweren sexuellen Übergriffs in einer Behinderteneinrichtung hat das Landgericht Detmold einen früheren Betreuer zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Der Mann soll 2021 in der Einrichtung im nordrhein-westfälischen Barntrup im Kreis Lippe eine heute 22-jährige Frau mit Behinderung missbraucht haben.
Verurteilt wurde der 34-Jährige demnach wegen schweren sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit sexuellem Missbrauchs von Hilfsbedürftigen in Einrichtungen in zwei Fällen. Das Urteil kam der Forderung der Staatsanwaltschaft entgegen.
Diese hatte eine dreijährige Freiheitsstrafe beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Aus ihrer Sicht war der sexuelle Kontakt einvernehmlich oder ein Gegenwille der Frau für den Angeklagten wenigstens nicht erkennbar.
Laut Anklage war der 34-jährige Mann in der Behinderteneinrichtung als Mitarbeiter im pädagogischen Bereich tätig. Die sexuellen Übergriffe sollen sich zwischen August und September 2021 ereignet haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
L.AbuTayeh--SF-PST