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Ermittler stellen Verfahren nach tödlichen Polizeischüssen in Mannheim ein
Mehr als fünf Monate nach dem Tod eines 49-Jährigen durch Schüsse bei einem Polizeieinsatz in Mannheim haben die Ermittler das Verfahren gegen einen Beamten eingestellt. Der Polizist habe in Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Stadt am Mittwoch mit. Ein 49-Jähriger war bei dem Einsatz am 23. Dezember so schwer verletzt worden, dass er starb.
Der Einsatz der Dienstwaffe sei gerechtfertigt gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Den Ermittlungen zufolge hatten mehrere Polizisten über zehn Minuten lang versucht, den mit einem Messer bewaffneten 49-Jährigen im Stadtteil Schönau auf offener Straße zum Ablegen der Waffe aufzufordern. Dem vorausgegangen war ein Notruf des 49-Jährigen, in dem er angab, dass in seiner Wohnung eine Leiche liegen würde.
Während des darauf folgenden Polizeieinsatzes habe er sich mehrfach drohend auf die Polizisten zubewegt und mit dem Messer in ihre Richtung gestikuliert. Schließlich habe er gegenüber vom beschuldigten Polizisten und zwei seiner Kollegen gestanden.
Als er nur noch etwa fünf Meter entfernt gewesen sei, habe er für rund 13 Sekunden vor ihnen gestanden und sich nicht bewegt. Dabei habe er unter sichtlicher Muskelanspannung gestanden und die Beamten fixiert. Plötzlich soll er sich unvermittelt mit der Messerspitze nach vorn schnell in Richtung der Polizisten bewegt haben.
Nach zwei Schritten habe ein Polizist vier Schüsse abgegeben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stand ein Angriff auf den Polizisten unmittelbar bevor. Der Einsatz der Dienstwaffe sei das erforderliche Mittel gewesen, um den Angriff zu beenden. Ein Wechsel zum Pfefferspray sei in dieser Situation nicht mehr möglich und nicht zumutbar gewesen.
Dass der 49-Jährige möglicherweise schuldunfähig gewesen sein könnte, ändere daran nichts. Für den Polizisten sei das nicht erkennbar gewesen. Ein Ausweichen sei ebenfalls nicht mehr möglich gewesen.
Bereits der erste Schuss sei tödlich gewesen. Dabei wurden das Herz und der rechte Lungenflügel durchschossen. Ein Abwarten nach dem ersten Schuss, ob dieser bereits wirkte, sei wegen des geringen Abstands zwischen dem 49-Jährigen und den Polizisten nicht zumutbar gewesen. Eine Leiche, wie von dem Mann gemeldet, wurde in der Wohnung nicht gefunden.
Q.Bulbul--SF-PST