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Politik sieht in Urteil zur AfD ein Zeichen wehrhafter Demokratie
Die Bundesregierung hat das Gerichtsurteil zur Rechtmäßigkeit der geheimdienstlichen Beobachtung der AfD als Zeichen einer wehrhaften Demokratie gewertet. "Unser Rechtsstaat hat Instrumente, die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Montag. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ließ Forderungen nach einem Parteienverbot laut werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnte allerdings vor falschen Hoffnungen. Die Entscheidung ebne "nicht automatisch den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD".
Faeser betonte: "Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind." Die Instrumente, die der Rechtsstaat zu Verfügung hat, "werden auch eingesetzt - und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden".
Das OVG Münster hatte nach sieben Verhandlungstagen entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Es wies damit eine Klage der AfD dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die Partei somit weiter beobachten.
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang nannte das Urteil einen "Erfolg für den gesamten Rechtsstaat, für die Demokratie und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung". "Es gab und gibt für uns gute Gründe für die Einstufung als Verdachtsfall", sagte er in Köln.
Faeser verwies darauf, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz den klaren gesetzlichen Auftrag habe, "gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen - dabei arbeitet es eigenständig". Das Vorgehen der Behörde gegen die AfD sei kein "Mittel der politischen Auseinandersetzung", so die Ministerin. "Hier geht es um das Handeln unserer Sicherheitsbehörden zum Schutz unserer Demokratie." Die rechtliche Bewertung werde weiterhin von der politischen Auseinandersetzung klar getrennt, betonte sie.
Justizminister Buschmann sagte den Funke-Zeitungen mit Blick auf ein Verbotsverfahren: "Ein solches sollte man nur anstrengen, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass es auch erfolgreich wäre." Am wichtigsten bleibe es, rechtspopulistische Parteien politisch zu bekämpfen und mit Argumenten zu entlarven. Er begrüßte zugleich das Urteil. Der demokratische Rechtsstaat verfüge "über die rechtlichen Instrumente, sich vor denjenigen Parteien zu schützen, die die Wertentscheidungen unserer Verfassung mindestens in Teilen ablehnen".
CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte in München, die Hürden für ein Verbotsverfahren seien "sehr hoch". Dies hätten Verbotsverfahren in der Vergangenheit gezeigt. "Entscheidend ist, dass politisch der AfD der Nährboden entzogen wird, dass insgesamt die Spaltung in der Gesellschaft überwunden wird", so Huber.
Für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeigt das Urteil, "dass die Gerichte, die jetzt entschieden haben, sehr wohl der Meinung sind, dass der Rechtsstaat sich auch wehren können muss". SPD-Chefin Saskia Esken sagte in Berlin: "Die AfD bedroht unsere Demokratie." Sie sei eine "rechtsextremistische Partei, die von völkischer Ideologie durchdrungen ist".
Linken-Chefin Janine Wissler sagte, die AfD sei "eine Nazipartei". Es sei aber nicht nur Sache von Gerichten, die Gefahr von rechts zu bekämpfen, "sondern zuvörderst Aufgabe der Zivilgesellschaft, den Rechten den Raum zu nehmen".
Der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz kündigte derweil an, im Bundestag einen Antrag für ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen, am besten noch vor der Sommerpause. "Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein", sagte er dem Portal Zeit Online. Für einen solchen Antrag braucht er fünf Prozent aller Abgeordneten, insgesamt 37 Stimmen. Zusagen habe er bereits aus den Reihen der Union, SPD, Grünen und Linken.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Till Steffen forderte, jetzt einen AfD-Verbotsantrag gründlich zu prüfen. "Das Urteil ist ein sehr wichtiger Bestandteil für die Materialsammlung, die es für die Prüfung eines AfD-Verbotsantrags braucht", sagte Steffen dem Portal t-online.
Die Revision gegen die insgesamt drei Berufungsentscheidungen ließ das OVG Münster nicht zu. Rechtskräftig sind die Urteile aber noch nicht. Die AfD kündigte bereits an, dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen. AfD-Vorstandsmitglied Roman Reusch sagte nach der Urteilsverkündung, mit der Ablehnung zahlreicher Beweisanträge habe das Gericht "sehr ordentliche Revisionsgründe geliefert". Parteivize Peter Böhringer monierte, die AfD habe "keine Chance auf faire Darstellung unserer Gegenargumente" gehabt.
I.Saadi--SF-PST