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Aberkennung von Gemeinnützigkeit: Attac darf weitere Dokumente einsehen
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac darf weitere Dokumente im Zusammenhang mit der Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit einsehen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Montag nach Angaben einer Sprecherin. Ein Teil der Dokumente bleibt demnach aber unter Verschluss, weil diese aus Sicht des OVG nicht vom Informationsantrag umfasst sind oder eine Geheimhaltung rechtfertigen.
Sieben Dokumente darf Attac - wie schon vom Verwaltungsgericht Berlin entschieden - einsehen. Dabei handelt es sich dem Netzwerk zufolge um sogenannte Sprechzettel, die darüber Aufschluss geben, wie Vertreter des Bundesfinanzministeriums Bundestagsabgeordnete in Ausschuss- oder Fraktionssitzungen über den Fall Attac informierten. Auch den Protokollentwurf einer Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestags muss das Ministerium herausgeben.
Bezüglich der Einsicht in ein weiteres Dokuments muss das Bundesfinanzministerium laut OVG über den Antrag Attacs auf ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren neu entscheiden. Dabei handelt es sich laut Attac um eine eineinhalb Seiten lange Liste aus dem Mai 2019, in der das Bundesfinanzministerium Nichtregierungsorganisationen auflistet, deren Gemeinnützigkeit ebenfalls bedroht sein könnte.
Attac versucht seit Jahren, gegen die Aberkennung der Gemeinnnützigkeit vorzugehen. Die Dokumente wollen die Aktivisten einsehen, weil sie nach ihrer Meinung politische Einflussnahme erklären. Im Verfahren vor dem OVG ging es um insgesamt 19 Dokumente. Die Verhandlung über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit an sich, gegen die Attac 2021 Verfassungsbeschwerde einlegte, steht noch aus.
Das Finanzamt in Frankfurt am Main hatte dem Netzwerk die Gemeinnützigkeit 2014 aberkannt. 2016 klagte Attac erfolgreich dagegen, mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs erfolge 2019 aber erneut die Aberkennung.
I.Saadi--SF-PST