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Nach Tod zweier Patienten: Kardiologe an Berliner Charité zu Haftstrafe verurteilt
Nach dem Tod zweier Patienten ist ein Kardiologe der Berliner Charité zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den Mediziner am Freitag des Totschlags schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 56-Jährige einem 73-jährigen Mann und einer 73-jähriger Frau hohe Dosen des Narkosemittels Propofol verabreicht beziehungsweise dies veranlasst hatte, um den Todeseintritt zu beschleunigen.
Dies sei eine "gezielte Verkürzung des Lebens und damit eine gezielte Tötung" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb. Alle Sachverständigen hätten bestätigt, dass die verabreichten Dosen des Narkosemittels für die Patienten "bei Weitem das übersteigen, was noch irgendwie therapeutisch gerechtfertigt wäre".
Das Gericht kam daher zu dem Schluss, dass es dem Angeklagten Gunther S. nicht darum gegangen sei, Schmerzen der beiden Schwerkranken zu linden, sondern das Leben zu verkürzen - auch wenn die Patienten dem Tod nahe waren. "Auch Sterbende können getötet werden, wenn man die Ursache, die auch so zum Tod geführt hätte, überholt", sagte Herb.
Für den Angeklagten sprach dem Gericht zufolge, dass der Mediziner seinen Patienten grundsätzlich zugewandt gewesen sei und ansonsten lebenserhaltend agiert habe. Zudem sei S. nicht vorbestraft, auch habe er nicht heimlich agiert.
Der Angeklagte war bis zu seiner Suspendierung im August 2022 Oberarzt auf einer kardiologischen Intensivstation der Berliner Charité. Die Taten sollen sich 2021 und 2022 zugetragen haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe und ein lebenslanges Berufsverbot, die Verteidigung beantragte einen Freispruch.
Die Verteidigung argumentierte, dass die beiden Patienten jeweils schon schwerstkrank gewesen seien, bevor sie eingeliefert worden seien. Als S. das Propofol injiziert habe, hätten sie sich in der "akuten Sterbephase" befunden, sagte Anwältin Ria Halbritter. Ihr Mandant habe nichts Todesursächliches ausgelöst, weil beide Patienten ohnehin nicht mehr hätten ins Leben zurückgeholt werden können.
S. habe seine Patienten lediglich abschirmen wollen, bevor die lebenserhaltenden Maschinen abgestellt wurden, sagte Halbritter. Auch der zweite Anwalt des Anklagten, Jan Smollich, sagte, sein Mandant habe "Leiden, Angst und Panik lindern" wollen, die in der letzten Phase des Ablebens kommen könnten.
S. befand sich seit Mai 2023 in Untersuchungshaft. Nach dem Prozess durfte er zunächst nach Hause gehen. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss er selbstständig die Haft antreten. Womöglich kann er darauf hoffen, dass die restliche Strafe von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.
Ins Rollen kam das Verfahren durch eine Krankenschwester, die sich an die Vertrauensanwälte der Charité wandte. Sie hatte die Gabe des Narkosemittels durch den Kardiologen beobachtet und dies ungewöhnlich gefunden. Die Verteidigung monierte Widersprüche in ihrem Gedächtnisprotokoll, die Aussagen der Zeugin seien zudem nicht besonders detailreich gewesen.
Das Gericht hielt die Aussagen der Zeugin hingegen für belastbar. Aus Sicht des Gerichts deckten sie sich weitgehend mit den Angaben des Angeklagten. Dafür seien die Aussagen von S. nicht ohne Widersprüche und teils unplausibel gewesen, sagte Richter Herb.
Z.AbuSaud--SF-PST